Ab dem 27. November 2018, als die Non-Contentious Probate (Amendment) Rules 2018, SI 2018/1137, in Kraft traten, wurde der zuvor bei Antragstellung erforderliche Eid (oath) durch gesonderte Erklärungen zur Wahrheit ersetzt. Hierzu sind die Formblätter PA1P (testamentarische Erbfolge) bzw. PA1A (gesetzliche Erbfolge) zu verwenden.
UK: Änderungen bei der Beantragung des englischen Testamentsvollstreckerzeugnisses
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Publikationen
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- Besteuerung von Common-law Trusts in Deutschland
- Der Trust im Erbrecht von England & Wales
- Besteuerung einer Erbschaft bei Wohnsitz des Erben im Vereinigten Königreich
- Schenkungsteuer bei Schenkung an eine Person mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich
- Erbschaftssteuer im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland)
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in England und Wales
- Anerkennung eines englischen Testaments in Deutschland
- Testament für Deutsche mit Vermögen in England
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