Das OLG Koblenz hat mit Beschluss vom 05.03.2014 - 2 W 415/12 - entschieden, dass der Pflichtteilsberechtigte nach § 2314 BGB von den Erben Auskunft über das Vermögen einer Liechtensteinischen Anstalt verlangen kann, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Anstalt über Treuhandverträge das jederzeit ausübbare Gründerrecht vorbehalten hat, das von der Anstalt gehaltene Vermögen in sein eigenes Vermögen zu überführen. In diesem Fall zähle das Vermögen der Anstalt zum Nachlassvermögen des Erblassers, über welches die Erben einem Pflichtteilsberechtigten Auskunft zu erteilen hätten.
Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen Erben bei Liechtensteiner Anstalt
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.