BFH zur Schenkungssteuer bei Ausschüttung an Zwischenberechtigten einer Stiftung oder eines Trusts

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 03.07.2019 - II R 6/16 sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen einer schweizerischen Stiftung Schenkungssteuer auslösen. Dabei hat er auch Grundsätze für die Besteuerung der Auszahlungen aus einem Trust an Zwischenberechtigte aufgestellt. 

(Amtliche) Leitsätze

1. Zuwendungen einer ausländischen Stiftung sind nur dann nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerbar, wenn sie eindeutig gegen den Satzungszweck verstoßen.

2. Zwischenberechtigter i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über Rechte an dem Vermögen und/oder den Erträgen der Vermögensmasse ausländischen Rechts verfügt. Der Zuwendungsempfänger, der keinen Anspruch auf Zuwendungen besitzt, gehört nicht dazu.

Anmerkung:

Der BFH hat sich in der Entscheidung ausdrücklich auch mit der parallelen Problematik bei Auszahlungen aus Trusts an Zwischenberechtigte bezogen. Die Entscheidung ist daher auch für die Besteuerung von Trust-Ausschüttungen erheblich. Nimmt man den 2. Leitsatz wörtlich, könnten in der Folge viele Trust-Ausschüttungen steuerfrei sein, da viele Begünstigte eines Trusts keinen (klagbaren) "Anspruch" haben.  Ausweislich der Gründe könnte aber auch ein "abstrakt-generelles "Recht" auf die Ausschüttung" oder eine "nicht ohne weiteres entziehbare Rechtszuständigkeit an Vermögenssubstanz und -erträgen" genügen, worunter man auch eine Ermessens-Begünstigung fallen dürfte. Als gesichert kann daher nur gelten, dass ein "Ausschüttungsanspruch" nicht der Schenkungssteuer unterfällt, "der erst aufgrund eines konkreten Beschlusses im Einzelfall entsteht.". Ob ein solcher Beschluss in der Ausübung des (freien) Ermessens durch einen US-amerikanischen Trustee zu sehen ist, wenn Ausschüttungen in dessen freiem Ermessen an bestimmte ("meine Ehefrau und unsere Kinder") oder bestimmbare Personen stehen, ist allerdings ebenfalls ungeklärt. 

Weitere Informationen zu US-amerikanischen Trusts:

 

 

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