Am 1. Dezember 2021 sind Änderungen des Wills, Estates and Succession Act (Gesetz über Testamente, Nachlässe und Erbfolge) von Britisch-Kolumbien in Kraft getreten, die die Erstellung elektronischer Testamente sowie die Fernbezeugung und digitale Unterzeichnung von Testamenten ermöglichen. Britisch-Kolumbien ist damit die erste kanadische Provinz, die elektronische Testamente zulässt.
Ein elektronisches Testament muss elektronisch aufgezeichnet oder gespeichert werden, für eine Person lesbar sein und in sichtbarer Form wiedergegeben werden können.
Nach dem Gesetz ist "elektronisch" definiert als "in digitaler oder sonstiger immaterieller Form durch elektronische, magnetische oder optische Mittel erstellt, aufgezeichnet, übertragen oder gespeichert". Eine "elektronische Präsenz" liegt vor, wenn zwei oder mehr Personen an verschiedenen Orten "gleichzeitig in einem Umfang kommunizieren, der der Kommunikation entspricht, die stattfinden würde, wenn alle Personen physisch am selben Ort anwesend wären".
Ein elektronisches Testament kann dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser die elektronische Version mit der Absicht des Widerrufs löscht oder eine Papierversion des Testaments ganz oder teilweise in Gegenwart eines Zeugen vernichtet. Eine versehentliche Löschung einer oder mehrerer elektronischer Versionen eines Testaments oder eines Teils davon erbringt keinen Beweis für die Absicht ist, das Testament zu widerrufen.