Der Bundesrat hat dem Steuerabkommen mit der Schweiz, durch welches Schwarzgeld deutscher Steuerzahler legalisiert werden sollte, abgelehnt. Die SPD und die Grünen begründeten die Ablehnung mit den bestehenden Steuerschlupflöchern und dem Prinzip der Steuergerechtigkeit.
Zur Rettung des Abkommens wurde am 28.11.2012 der Vermittlungsausschuss angerufen. Substantielle Änderungen sind allerdings innerhalb des Vermittlungsausschusses nicht möglich, da der Vermittlungsausschuss den Text nicht verändern kann.
Das Steuerabkommen sollte ursprünglich zum 1.1.2014 in Kraft treten. Sofern das Abkommen in Kraft tritt, werden "alte" Schwarzgelder deutscher Bürger auf Schweizer Bankkonten pauschal mit 21 bis 41 %nachbesteuert und künftige Erträge auf in der Schweiz gehaltenes Kapital gleich hoch wie in Deutschland belastet werden. Allerdings blieben die Kontoinhaber anonym.
Die Schweiz erklärte, dass sie weiterhin am Abschluss des Steuerabkommens interessiert ist.
Während Deutschland das Abkommen ablehnte, hat die Schweiz mit dem UK und Österreich ähnliche Abkommen ratifiziert. Ferner laufen Verhandlungen mit mit Italien und Griechenland. Frankreich hat bisher bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Steuerflucht mit der Schweiz abgelehnt und verlangt den automatischen Datenabgleich.
Für den Bereich der Erbschaftsteuer enthält das Abkommen von den Medien weitgehend unbeachtetete Gesichtspunkte. So soll - wenn der Steuerpflichtige die Anomymität wahren will - eine Pauschalbesteuerung von 50 % erfolgen. Allerdings gilt dies nur für die Erbschaftsteuer. Da viele Personen bereits vor dem Tod ihr Guthaben auf den Erben übertragen, wird insoweit kritisiert, dass das Abkommen eine Umgehung der Pauschalbesteuerung durch Schenkungen ermögliche.