BVerfG zu NichtEhelG-Stichtagsregelung: Benachteiligung nicht verfassungswidrig

Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12. April 2011
enthaltene Stichtagsregelung ist verfassungsgemäß. Dies hat die 2.
Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in einem heute
veröffentlichten Beschluss entschieden. Der Gesetzgeber hat entschieden,
die vollständige erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949
geborenen nichtehelichen Kinder auf Erbfälle ab dem 29. Mai 2009 zu
beschränken. Hiermit hat er seinen Spielraum bei der Gestaltung von
Stichtags- und anderen Übergangsvorschriften nicht überschritten.

 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 26/2013 vom 17. April 2013
Beschluss vom 18. März 2013

 

Anmerkung:

Die Entscheidung berücksichtigt nicht das am 7.2.2013 ergangene Urteil des EGMR. Nach unserer Auffassung muss der Gesetzgeber daher das deutsche Recht gleichwohl ändern.

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
0 Bewertungen (0 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
0
 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite