Die Europäische Kommission hat beschlossen, Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil die spanischen Vorschriften für Erbschafts- und Schenkungssteuern für nicht Gebietsansässige höhere Steuersätze vorsehen.
Die Kommission hatte Spanien bereits am 5. Mai 2010 (IP/10/513) und anschließend erneut am 17. Februar 2011 förmlich aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um die Vorschriften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften zu bringen. Bislang wurden aber im spanischen Recht keine diesbezüglichen Änderungen vorgenommen.
Die Erbschafts- und die Schenkungssteuern werden in Spanien sowohl auf staatlicher Ebene als auch auf der Ebene der autonomen Gemeinschaften geregelt. Die Vorschriften der autonomen Gemeinschaften räumen Gebietsansässigen eine Reihe von Steuererleichterungen ein, die ihnen in der Praxis gestatten, wesentlich niedrigere Steuern zu zahlen als nicht Gebietsansässige.
Nach Auffassung der Kommission stellt diese diskriminierende steuerliche Behandlung ein Hemmnis für die Freizügigkeit und für den freien Kapitalverkehr dar, also für grundlegende Prinzipien des Binnenmarkts, und ist ein Verstoß gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 45 bzw. 63 AEUV).
Quelle: Newsletter EU Kommission vom 27. Oktober 2011
Tip: Es sollte geprüft werden, ob ein Einspruch gegen spanische Erbschaftsteuerbescheide sinnvoll ist.