Der „Gesetzentwurf zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften“ dient in erster Linie der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012. Diese regelt Fragen des anwendbaren Rechts, der internationalen Zuständigkeit und der Anerkennung von Entscheidungen und Urkunden. Außerdem wir mit dem Europäischen Nachlasszeugnis ein neues Instrument des Nachweises von erbrechtlichen Ansprüchen eingeführt.
Der Gesetzentwurf beinhaltet mit dem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz ein spezielles Gesetz mit nationalen Durchführungsvorschriften.
Wegen der verfahrensrechtlichen Neuregelungen zum Europäischen Nachlasszeugnis sind auch die Verfahrensregelungen zum deutschen Erbschein geändert worden.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf einige notwendige Folgeänderungen sowie punktuelle Änderungen in anderen Gesetzen, insbesondere im Kostenrecht.