EuErbVO: Durchführungsgesetz von Bundesregierung beschossen

Die Bundesregierung hat heute, den 3.12.2014, den vom BMJV vorgelegten Entwurf zur Durchführung der europäischen Erbrechtsverordnung beschlossen.

Der „Gesetzentwurf zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften“ dient in erster Linie der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012. Diese regelt Fragen des anwendbaren Rechts, der internationalen Zuständigkeit und der Anerkennung von Entscheidungen und Urkunden. Außerdem wir mit dem Europäischen Nachlasszeugnis ein neues Instrument des Nachweises von erbrechtlichen Ansprüchen eingeführt. 

Der Gesetzentwurf beinhaltet mit dem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz ein spezielles Gesetz mit nationalen Durchführungsvorschriften.

Wegen der verfahrensrechtlichen Neuregelungen zum Europäischen Nachlasszeugnis sind auch die Verfahrensregelungen zum deutschen Erbschein geändert worden.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf einige notwendige Folgeänderungen sowie punktuelle Änderungen in anderen Gesetzen, insbesondere im Kostenrecht.

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
0 Bewertungen (0 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
0
 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite