Mit Wirkung zum 16. Februar 2021 wurde die „Vererbung“ des Buchwertes innerhalb der Familie für Zwecke der Grundsteuer von Kalifornien neu geregelt. Cal. Rev. & Tax. Code § 63.2 lautet nun wie folgt:
(a) Ungeachtet aller Bestimmungen dieses Kapitels gilt ab dem 16. Februar 2021 eine der folgenden Käufe oder Übertragungen, für die ein Antrag gestellt wird, ganz oder teilweise nicht als Eigentumsänderung:
(1) Der Kauf oder die Übertragung von Immobilien, die der Hauptwohnsitz eines anspruchsberechtigten Übertragenden sind, im Falle eines Kaufs oder einer Übertragung zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Großeltern und ihren Enkeln, wenn alle Eltern, mit Ausnahme der Stiefeltern, dieses Enkelkindes oder dieser Enkelkinder, die als Kinder der Großeltern gelten, zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Übertragung verstorben sind.
(A) Bei der Übertragung muss es sich um einen Hauptwohnsitz des Übertragenden handeln, der innerhalb eines Jahres nach der Übertragung zum Hauptwohnsitz des Erwerbers wird.
(B) Der Erwerber muss innerhalb eines Jahres nach der Übertragung die Befreiung für Eigenheimbesitzer oder behinderte Veteranen beantragen, und der Ausschluss wird an dem Tag aufgehoben, an dem ein berechtigter Erwerber oder ein nachfolgender berechtigter Erwerber, der innerhalb eines Jahres die Befreiung für Eigenheimbesitzer oder behinderte Veteranen beantragt, nicht mehr für die Befreiung für Eigenheimbesitzer oder behinderte Veteranen in Frage kommt.
(C) Gegebenenfalls wird ab dem Datum des Pfandrechts, das unmittelbar auf das Datum folgt, an dem der berechtigte Erwerber oder der nachfolgende berechtigte Erwerber nicht mehr für die in diesem Abschnitt vorgesehene Ausnahmeregelung in Frage kommt, der Wert des Basisjahres eingetragen, der zum Zeitpunkt der Änderung der Eigentumsverhältnisse, für die die Ausnahmeregelung galt, ermittelt und jährlich gemäß Abschnitt 51 Unterabschnitt (a) Absatz (1) angepasst wurde.