Kanada: Beitritt zum Haager Apostille-Übereinkommen

Kanada ist dem Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Haager Apostille-Übereinkommen“) mit Wirkung zum 11. Januar 2024 beigetreten.

Somit erkennen Kanada und Deutschland Urkunden des anderen Staates mit Apostille auch ohne Legalisation als echt an. 

Die für die Erteilung der Apostille in Kanada zuständigen Behörden sind (je nach Ausstellungsort und Art der Urkunde):

  • Global Affairs Canada;
  • The Ministry of the Attorney General of British Columbia;
  • The Ministry of Justice of Alberta;
  • The Ministry of Justice and Attorney General of Saskatchewan;
  • Ministère de la Justice du Québec;
  • The Ministry of Public and Business Service Delivery of Ontario.
Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
1 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5
 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite