Michael Jackson und die US-Nachlasssteuer

Die Erhöhung des Freibetrages auf über 5 Millionen US-Dollar (2014: 5,35 Millionen) hat die Anzahl der Nachlässe, die der US-Nachlasssteuer unterliegen, deutlich verringert. Im Jahre 2012, in dem der Freibetrag noch bei 5,12 Millionen US-Dollar lag, wurden in den gesamten Vereinigten Staaten von Amerika nur etwa 9.400 Nachlasssteuererklärungen (IRS-Formular 706) abgegeben, so der IRS. Dazu muss man wissen, dass bei einem Nachlasswert unter dem Freibetrag keine Nachlasssteuererklärung abgegeben werden muss. Allerdings muss bei den Nachlässen, bei denen eine Nachlasssteuererklärung abzugeben ist, mit einer intensiven Prüfung durch den IRS gerechnet werden. Einer solchen intensiven Prüfung wurde nun auch die Nachlasssteuererklärung der Nachlassverwalter von Michael Jackson unterzogen. 

Was ist der Nachlass von Michael Jackson Wert?

Obwohl die Nachlassverwalter den Wert des Nachlasses von Michael Jackson überraschend niedrig mit ca. 7 Millionen US-Dollar angaben, mussten sie eine Nachlasssteuererklärung abgeben (in den USA wird der Nachlass des Erblassers besteuert, nicht der Erwerb der Erben und sonstigen Begünstigten). Im Rahmen dieser Nachlasssteuererklärung mussten die Werte der verschiedenen Nachlassgegenstände ermittelt werden, die derart niedrig angegeben wur-den, dass sogar die Presse darauf aufmerksam wurde. So wurde beispielsweise das Recht am Bild von Michael Jackson mit lediglich 2.105 US-Dollar bewertet und sein Anteil an einem Trust, dem die Rechte an vielen berühmten Songs der Beatles gehören, mit 0. Dagegen nimmt der IRS an, der Wert des gesamten Nachlasses betrage 1,125 Milliarden US-Dollar und verlangt eine Nachlassteuer von 505 Millionen US-Dollar und Strafzuschläge wegen der falschen Wertangaben in Höhe von 197 Million US-Dollar! 

Die Nachlassverwalter argumentieren, dass wegen der Vorwürfe des Kindesmissbrauchs und fehlender öffentlicher Auftritte vor seinem Tod, unabhängige Wertermittler zu den vorbenannten Werten gekommen seien. Das Finanzgericht folgt dieser Argumentation nicht. Angesichts der offensichtlich verhärteten Fronten wird die Angelegenheit wohl vom Finanzgericht (Tax Court) entschieden werden müssen.

Vermögen von wohlhabenen Personen oft schwer zu bewerten

Die geringe Anzahl an Nachlasssteuererklärungen in den USA und der relativ hohe Wert der betroffenen Nachlässe führen dazu, dass der IRS mit großer Aufmerksamkeit die Wertangaben in den Erklärungen prüft. Mit einer solchen Überprüfung muss man also bei Nachlasssteuererklärungen in den USA immer rechnen, obwohl auch hier grundsätzlich das Prinzip der Selbstveranlagung gilt.

Im Hinblick auf diese Wertangaben ist es natürlich problematisch, dass gerade wertvolle Nachlässe in aller Regel Vermögensgegenstände enthalten, die sehr schwer zu bewerten sind und bei denen es einen großen Interpretationsspielraum gibt. Dies gilt nicht nur für Kunstwerke, wie den sprichwörtlichen Chagall, sondern trifft bereits auf Fahrzeuge zu, wenn diese etwas individueller sind, wie der Fuhrpark von Michael Jackson. Dessen Wert wurde von seinen Nachlassverwaltern mit 91.600 US-Dollar angegeben, wogegen der IRS den Wert mit 250.000 US-Dollar ansetzte.

Derartig detaillierte Überprüfungen durch den IRS, die bei vielen anderen Steuerarten nicht erwartet werden müssen, und natürlich auch die Diskrepanzen bei der Wertermittlung zeigen wieder einmal, wie wichtig es für Personen mit einem hohen der US-Nachlassteuer unterliegenden Vermögen, die Vermögensnachfolge sorgfältig bereits zu Lebzeiten zu planen. 

Wir gehören zu den wenigen Kanzleien, die Erfahrung mit US-Nachlasssteuererklärungen haben und Ihnen auch im Hinblick auf das US-amerikanische Steuerrecht bei der Nachlassplanung behilflich sein können. Sprechen Sie uns an!

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