Die Schweiz und Frankreich haben sich auf die Überarbeitung des Doppelbesteuerungsabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer verständigt. Die überarbeitete Fassung soll das Abkommen aus dem Jahr 1953 ersetzen.
Als Folge wird die Erbschaftsteuer für den Nachlass von französischen Staatsangehörigen, die Vermögen in der Schweiz vererben, voraussichtlich steigen.
Das geänderte Abkommen wird voraussichtlich zum 1. Januar 2014 in Kraft treten, vorausgesetzt beide Staaten heißen das Abkommen gut.