UK: Einschränkung der Steuerbefreiung für landwirtschaftlichen Vermögens und Betriebsvermögen

Anlässlich der Haushaltsplanungen kündigte der Finanzminister (Chancelor)  am 30. Oktober 2024 an, dass die Erleichterungen für landwirtschaftliches Vermögen (Agricultural Property Relief, APR) und Betriebsvermögen (Business Property Relief, BPR) bei der UK-Nachlasssteuer (UK Inheritance Tax) reformiert werden sollen.

Ab dem 6. April 2026 wird die volle 100 %-ige Befreiung von der UK-Nachlasssteuer auf die ersten 1 Mio. GBP landwirtschaftlichen Vermögens und Betriebsvermögen beschränkt sein.

Über diesen Betrag hinaus erfolgt eine Besteuerung zu einem ermäßigten Steuersatz von 20 % (statt der üblichen 40 %). Die Steuer kann in Raten über einen Zeitraum von 10 Jahren zinsfrei getilgt werden. 

Die Steuerbefreiung ist zusätzlich zu dem allgemeinen Freibetrag und der Ehegattenfreistellung. Daher können zwei Ehegatten, die über landwirtschaftliche Flächen verfügen, je nach ihren Verhältnissen bis zu 3 Millionen GBP vererben ohne dass UK Nachlasssteuer anfällt. 

Informationen zur UK Nachlasssteuer finden Sie in unserem Beitrag Erbschaftssteuer im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland).

Informationen zu unseren Beratungsangebot finden Sie auch unter Deutsch-englisches Erbrecht

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