Die derzeitigen Regeln sehen eine Anhebung des steuerlichen Buchwertes auf den Wert per Todestag vor (step-up in basis). Nach der vorgeschlagenen Neuregelung würde der steuerliche Buchwert des Erblassers von den Erwerbers (z.B. Erben) übernommen werden (sog. carry-over basis).
Darüber hinaus würde nach der Neuregelung der Tod als Übertragung (transfer) behandelt werden mit der Folge, dass die Kapitalgewinnsteuer (capital gains tax) ausgelöst wird.
Die vorgeschlagene Regel folgende Freibeträge vor:
- der Hauptwohnsitz ist bis zu einem Höchstbetrag von USD 500.000 steuerfrei (USD 250.000 für Alleinstehende);
- für den Übergang eines kleineren Unternehmens (wie IRC § 1202) gäbe es besondere Freibeträge;
- der allgemeine Freibetrag wäre USD 1 Million bzw. USD 2 Millionen für Eheleute;
- Übertragungen an einen Ehegatten oder eine Wohltätigkeitsorganisation würden keine Steuer auslösen;
- der Übergang bestimmter familiengeführter Unternehmen würden keine Steuern auslösen bis das Unternehmen verkauft wird oder das Unternehmen den Betrieb einstellt
Der Vorschlag sieht auch einen 15-jährigen Zahlungsplan mit festem Zinssatz für Vermögenswerte vor, die keine liquiden Mittel sind
Das Datum des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Übertragungsbasisregeln ist für Übertragungen nach dem 31.12.21. Die vorgeschlagene Anhebung der Kapitalgewinnsätze auf gewöhnliches Einkommen gilt rückwirkend bis zum 28. April 2021.
Ob diese in dieser Form in Kraft tritt, ist zweifelhaft. Allerdings müssen vermögende Personen wohl mit einer steuerlichen Mehrbelastung im Todesfall rechnen.