Nach derzeitiger Rechtslage kann Betriebsvermögen oftmals steuerfrei übertragen werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält dies für eine verfassungswidrige Überprivilegierung und hat die Frage deshalb dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Überprüfung vorgelegt.
Das BVerfG hat mittlerweile dem Bundesfinanzministerium (BMF) einen Katalog mit Fragen zur bisherigen Inanspruchnahme der erbschaftsteuerlichen Verschonungsmöglichkeiten übersandt und um Stellungnahme bis zum 12. Mai gebeten.
Nun wurde der Termin für eine mündliche Verhandlung auf den 8.7.2014 angesetzt.
Anmerkungen:
- Eine Entscheidung des BVerfG nicht vor September 2014 zu erwarten.
- Es ist zu erwarten, dass das BVerfG die derzeitige - sehr günstigte Relgung - beanstandet.
- Wer ohnehin eine Vermögensübergabe plant, sollte schnell handeln.