Verfassungswidrigkeit der Erbschaftssteuer: Bundesverfassungsgericht verhandelt am 8.7.2014

Wie berichtet prüft das Bundesverfassungsgericht derzeit die Verfassungsmäßigkeit des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG). Wie nun bekannt gemacht wurde, soll am 8.7.2014 soll die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht stattfinden.

Nach derzeitiger Rechtslage kann Betriebsvermögen oftmals steuerfrei übertragen werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält dies für eine verfassungswidrige Überprivilegierung und hat die Frage deshalb dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Überprüfung vorgelegt.

Das BVerfG hat mittlerweile dem Bundesfinanzministerium (BMF) einen Katalog mit Fragen zur bisherigen Inanspruchnahme der erbschaftsteuerlichen Verschonungsmöglichkeiten übersandt und um Stellungnahme bis zum 12. Mai gebeten.

Nun wurde der Termin für eine mündliche Verhandlung auf den 8.7.2014 angesetzt. 

Anmerkungen: 

  • Eine Entscheidung des BVerfG nicht vor September 2014 zu erwarten.
  • Es ist zu erwarten, dass das BVerfG die derzeitige - sehr günstigte Relgung - beanstandet.
  • Wer ohnehin eine Vermögensübergabe plant, sollte schnell handeln. 
Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
0 Bewertungen (0 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
0
 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite