Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht von Florida

Als Fachanwalt für Erbrecht, Spezialist für deutsch-US-amerikanische Erbfälle und Autor des Länderteils Florida im Werk "Hausmann, Internationales Erbrecht" habe ich häufiger zu der Frage Stellung zu nehmen, wer nach dem Recht von Florida erbt, wenn es kein Testament gibt. Der Beitrag erläutert, wann die gesetzliche Erbfolge nach Recht von Florida eintritt und wer nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge von Florida erbt.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Erbfolge nach dem Recht von Florida ist in CHAPTER 732, Part I der Florida Statutes (Fla.Stat.) geregelt.

Nicht zu verwechseln ist die gesetzliche Erbfolge mit dem Pflichtteil und den gesetzlichen Rechten des Ehegatten. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Pflichtteil und gesetzliche Rechte des Ehegatten und der Kinder in Florida

Anwendbares Recht betreffend die gesetzliche Erbfolge

Sicht der Gerichte von Florida

Betreffend die gesetzliche Erbfolge gilt der Grundsatz der Nachlassspaltung, d.h.

Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag „Anwendbares Recht im deutsch-US-amerikanischen Erbfall“. 

Deutsche Sicht

Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 bestimmt sich das im Hinblick auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen im Sinne der EuErbVO, wozu auch die Regeln der gesetzlichen Erbfolge gehören, nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Danach kommt es im Grundsatz auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Eine Ausnahme für unbewegliches Vermögen (immovables) in den USA gibt es – aus der Sicht Deutschlands – nicht mehr. Da aus US-Sicht im Hinblick auf Immobilien in den USA immer US-Erbrecht anzuwenden ist, birgt die Rechtslage die Gefahr unterschiedlicher Rechtsanwendung und des Forum Shopping. Betreffend Grundvermögen in Deutschland kann es zu einer Rückverweisung und einer Nachlassspaltung kommen.

Eintritt der gesetzlichen Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge tritt im Hinblick auf den Anteil des Nachlasses (estate) ein, über welchen nicht wirksam verfügt wurde, Fla.Stat. § 732.101. Vermögensgegenstände, die außerhalb des Nachlasses übergehen, folgen daher anderen Regeln. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag  Erwerb außerhalb des Nachlasses in den USA.

Gesetzliche Erben und ihre Anteile

Gesetzliche Erben sind der Ehegatte und die Verwandten. 

Gesetzliches Erbrecht des überlebenden Ehegatten

Der überlebende Ehegatte hat einen Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil. Zum Nachweis einer gültigen Ehe ist eine Eheurkunde (marriage license) vorzulegen. Eine deutsche Heiratsurkunde genügt (jedenfalls mit einer Apostille) als Nachweis der Eheschließung.

Kann eine Eheurkunde nicht vorgelegt werden, kann die Eheschließung durch einen Eid von zwei Trauzeugen erbracht werden.

Eine Gewohnheitsehe (common law marriage) konnte in Florida bis 1968 eingegangen werden (hierzu musste das Paar den Willen zu heiraten haben, zusammen leben und sich als Eheleute verstehen). Gewohnheiten nach dem Recht eines anderen US-Bundesstaates oder nicht US-Staaten werden in Florida anerkannt, wenn sie nach dem Recht des Staates wirksam sind.

Endet die Ehe durch Scheidung, gibt es kein gesetzliches Erbrecht. Vor Rechtskraft des Scheidungsurteils bleibt es aber beim gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten. Eine Trennung, gleich von welcher Länge, ist für das gesetzliche Erbrecht nicht erheblich.

Hat der Erblasser keine Abkömmlinge, so erbt nach Fla. Stat. § 732.102(1) der überlebende Ehegatte allein.

Gibt es Abkömmlinge, welche auch Abkömmlinge des überlebenden Ehegatten sind, erhält der überlebende Ehegatte vorab USD 60.000,--, siehe Fla. Stat. §732.102(2). Darüber hinaus erhält der überlebende Ehegatte ½ des Restbetrags.

Gibt es Abkömmlinge des Erblassers, von denen zumindest eines nicht von dem überlebenden Ehegatten abstammt, erhält der überlebende Ehegatte ½ des Nachlasses und der Rest wird zwischen den Abkömmlingen verteilt (Erben nach Stämmen).

Gesetzliches Erbrecht der anderen Erben

Der Erbteil, den nicht der überlebende Ehegatte erhält, geht auf die direkten Abkömmlinge des Erblassers über.

Ein nichteheliches Kind ist immer das Kind seiner Mutter. Es ist auch ein erbberechtigter Abkömmling des Vaters, wenn

  • die natürlichen Eltern an einer Ehezeremonie teilgenommen haben,
  • die Vaterschaft des Vaters vor oder nach dem Tod des Vaters durch einen gerichtlichen Beschluss begründet wurde oder
  • die Vaterschaft schriftlich anerkannt wurde.

Wenn es keine direkten Abkömmlinge gibt, geht der Anteil am Nachlass auf den Vater und die Mutter des Erblassers zu gleichen Teilen oder einen überlebenden von ihnen über. 

Gibt es keine der vorgehenden Personen, fällt der Anteil am Nachlass, der nicht dem Ehegatten gebührt, auf die Brüder und Schwestern des Erblassers und deren Abkömmlinge.

Gibt es auch keine Geschwister des Erblassers, wird der Nachlass zwischen den Verwandten väterlicherseits und den Verwandten mütterlicherseits geteilt. Dabei wird in folgender Reihenfolge geerbt: 

  • Großvater und Großmutter zu gleichen Teilen oder dem Überlebenden von ihnen.
  • Sind keine Großeltern vorhanden, die Onkel und Tanten und deren Abkömmlinge.
  • Gibt es keine Verwandten der mütterlichen Seite oder der väterlichen Seite, geht der Anteil auf die andere Seite über, wobei die obige Reihenfolge zu beachten ist. 

Verfahren zur Nachlassregelung in Florida bei gesetzlicher Erbfolge nach dem Recht von Florida

Die Verteilung an die Erben erfolgt in der Regel zum Abschluss der Nachlassabwicklung (probate administration) durch den Nachlassabwickler (personal representative). Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Probate und Administration – das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Florida.

Verfahren zur Nachlassregelung in Deutschland bei gesetzlicher Erbfolge nach dem Recht Florida

Wenn das Recht von Florida anwendbar ist, ist bei gesetzlicher Erbfolge in der Regel ein Fremdrechtserbschein erforderlich. In dem Nachlassverfahren ist dabei die Rechtslage in Florida darzulegen.

Unsere Leistungen: Gerne vertreten unsere deutschen Fachwälte für Erbrecht Sie bei der Beantragung eines Erbscheins bei Anwendbarkeit des Rechts von Florida. Da wir den Länderteil Florida im Werk "Hausmann, Internationales Erbrecht" verfasst haben, werden Nachlassgerichte regelmäßig unsere Rechtsausführungen genügen lassen und kein Gutachten eines (anderen) Sachverständigen verlangen, was Kosten und Zeit spart. Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie unter Vertretung in Verfahren zur Erlangung eines deutschen Erbscheins oder deutschen Testamentsvollstreckerzeugnisses

Glossar: Domizil (domicile)Gesamtgut (community property)Heimstätte (homestead)Ausgenommenes Vermögen (exempt property)

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