Rechtliche Grundlagen
Die Testamentarische Erfolge ist in den Florida Statutes (Fla. Stat.), insbesondere Part V (Wills) geregelt.
Anwendbares Recht betreffend die testamentarische Erbfolge
Sicht der Gerichte von Florida
Betreffend die testamentarische Erbfolge gilt (ebenfalls) der Grundsatz der Nachlassspaltung, d.h.
- im Hinblick auf bewegliches Vermögen (movables) ist das Recht des letzte Domizil (domicile) des Erblassers anzuwenden (In Re Estate of Biederman, 161 So. 2d 538 [Fla. Dist. Ct. App. 1964]) und
- im Hinblick auf das unbeweglichen Vermögen (immovables) das Recht am Ort der Belegenheit (lex rei sitae).
Eine Testator, der kein Domizil (domicile) in Florida hat, kann nach dem Recht von Florida betreffend sein bewegliches Vermögen in Florida das Recht von Florida wählen (Fla. Stat. § 731.106).
Sicht deutscher Gerichte
Deutsche Gerichte haben für Erbfälle bis zum 16.08.2015 das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers und, ausnahmsweise, für unbewegliches Vermögen in Florida das Recht von Florida angewendet (siehe z.B. BGH vom 7. Juli 2004, IV ZR 135/03). Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 bestimmt sich das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen im Sinne der EuErbVO anzuwendende Recht aus Sicht eines deutschen Gerichts nach der der Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO).
Die unterschiedlichen Regeln können im Einzelfall dazu führen, dass Gerichte von Florida und Deutschland zu anderen Entscheidungen kommen. Daher kann die Wahl des Gerichts (Forum Shopping) für den Ausgang eines Rechtsstreits entscheidend sein.
Willensmängel
Fähigkeit ein Testament zu errichten
Testierfähig ist, wer über 18 Jahre ist oder für Volljährig erklärt wurde und in vollem Besitz seiner Geisteskräfte ist (Fla.Stat. § 732.501).
Betrug, Drohung, Irrtum des Erblassers und unzulässige Beeinflussung
Ein Testament oder einzelne Verfügungen eines Testaments sind ebenso wie der Widerruf eines Testaments insoweit unwirksam, als die Errichtung oder der Widerruf auf Zwang (duress), Drohung (manace), arglistiger Täuschung (fraud) oder unzulässiger Beeinflussung (undue influence) des Erblassers beruht.
Inhalt des Testaments
Testierfreiheit und testamentarische Verfügungen
Das Erbrecht von Florida ist vom Grundsatz vom Prinzip der Testierfreiheit bestimmt, d.h. der Testator ist im Grundsatz in der Gestaltung seines Testaments frei. Er kann z.B. anordnen,
- wer einen bestimmten Vermögensgegenstand erhalten soll (specific devise);
- wer eine Zuwendung einer bestimmten Art erhalten soll, z.B. einen Geldbetrag (general devise);
- Wer das nach Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten und vorgehenden Verfügungen verbleibende Vermögen (Rest-Nachlass, residuary estate) erhalten soll (residuary devise);
- dass der Rest-Nachlass auf einen vorbestehenden lebzeitigen Trust (living trust) bzw. dessen Treuhänder (trustee) übergehen und nach dessen Bestimmungen verwaltet und verteilt werden soll (siehe auch den Beitrag Der Trust im Recht von Florida);
- dass eine bestimmte Person für den Erblasser einen Begünstigten bestimmen kann (power of appointment);
- wer Nachlassabwickler (executor, personal representative) sein soll und welche Aufgaben und Befugnisse (powers) er haben soll (siehe hierzu den Beitrag Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Florida).
Grenzen der Testierfreiheit
Nach dem Recht von Florida hat der Ehegatte bestimmte, unentziehbare Rechte. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Pflichtteil und gesetzliche Rechte es Ehegatten in Florida.
Form des Testaments
Nach Fla. Stat. § 732.502 (1) muss ein Testament schriftlich errichtet werden. Der Testator muss am Ende des Testaments in gleichzeitiger Anwesenheit von mindestens zwei bestätigenden Zeugen unterschreiben (Zwei-Zeugen-Testament). Alternativ kann das Testament auch von einer anderen Person als dem Testator auf dessen Anweisung und in seiner Gegenwart unterschrieben werden, was wiederum von zwei Zeugen zu bestätigen ist. Sind die Zeugen durch das Testament begünstigt, so macht dies allein das Testament nicht unwirksam. Allerdings ist die Zuwendung an den Zeugen unwirksam.
Zur Anerkennung des von einer Person ohne Domizil in Florida errichteten Testaments in Florida verweisen wir auf den Beitrag Anerkennung eines deutschen Testaments der Form nach in Florida.
Widerruf des Testaments
Ein Testament wird
- durch ein nachfolgendes Testament oder Testamentszusatz (codicil), soweit es dem vorgehenden Testament widerspricht oder
- durch ein nachfolgendes Testament, in welchem der Widerruf erklärt wird, widerrufen (Fla. Stat. § 732.505).
Es wird ferner dadurch widerrufen, dass der Testator oder eine andere Person in seiner Gegenwart und auf seine Anweisung das Testament mit Widerrufswillen verbrennt, zerreißt, als ungültig kennzeichnet, unkenntlich macht oder zerstört (Fla. Stat. § 732.506).
Ist das Original des Testaments nicht auffindbar, wird vermutet, dass es widerrufen wurde.
Folgen von nachfolgender Eheschließung, Geburt, Adoption und Scheidung
Die nachfolgende Eheschließung, Geburt oder Adoption macht ein Testament nicht unwirksam (Fla.Stat. § 732.507). Allerdings kann in einem solchen Fall ein Anfechtungsrecht bestehen.
Die Begünstigung des Ehegatten wird mit der Scheidung oder Aufhebung der Ehe unwirksam (Fla.Stat. § 732.507).
Nachlassverfahren bei testamentarischer Erbfolge
Im Erbfall kann beim zuständigen Nachlassgericht (probate court) die Testamentsbestätigung (probate) beantragt werden. Auf Antrag ist einer Person durch das zuständige Nachlassgericht außerdem ein Zeugnis zu erteilen, dass den Nachlassabwickler (personal representative) ausweist. Die im Testament als Nachlassabwickler (executor) bestimmte Person, hat dabei vorrangig das Recht ein solches Zeugnis zu erhalten. Ergänzend wird auf den Beitrag Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses im US-Bundesstaat Florida verwiesen.