Deutsches Erbrecht und internationales Erbrecht
Als Kanzlei für Erbrecht und internationales Erbrecht beraten wir in allen Fragen rund um das Thema "Erben & Vererben". Neben Fragen des Erbrechts (z.B. Pflichtteil, Testierfähigkeit, Erbauseinandersetzung) berücksichtigen wir dabei auch steuerliche Gesichtspunkte (z.B. Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer, Gewinnsteuern). Viele unsere Mandate haben Bezüge zu einem oder mehreren anderen Staaten. Besondere Expertise haben wir im Hinblick auf folgende Rechtsgebiete:
Unsere Mandanten
Wir beraten Privatleute, Stiftungen, Unternehmen und öffentliche Stellen. Für Gerichte erstellen wir Gutachten zum ausländischen Recht. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Auslandsvermögen, aber auch Deutsche, die im Ausland leben (Expats) oder Ausländer, die sich in Deutschland niedergelassen haben, investieren oder erben.
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Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie für Ihre Fragen vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen. Nach Absendung Ihrer Anfrage wird Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei, der sich mit dem Themengebiet auskennt, schnellst möglich - in der Regel binnen 24 Stunden - kontaktieren und - soweit erforderlich - weitere Fragen stellen oder ein Angebot für eine Beratung unterbreiten. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage per Kontaktformular nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden und wir unterbreiten Ihnen nach Sichtung Ihrer Anfrage ggf. einen Vorschlag für eine Vergütung. Falls Sie es bevorzugen uns unmittelbar anzurufen, finden Sie Kontaktdaten der Anwälte unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Erbrecht-Aktuell
- OLG Stuttgart: Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnis bei Einwänden
- Neuseeland: Trusts Act in Kraft getreten
- LfSt Bayern: Keine Haftung einer Bank bei Zahlung an inländischen Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger
- Freibeträge bei der US-Bundes-Nachlasssteuer, US-Bundes-Schenkungssteuer und der GST in 2021