Deutsches Erbrecht und internationales Erbrecht
Als Kanzlei für Erbrecht und internationales Erbrecht beraten wir zu allen Fragen rund um das Thema "Erben & Vererben". Neben Fragen des Erbrechts (z.B. Pflichtteil, Testierfähigkeit, Erbauseinandersetzung) berücksichtigen wir dabei auch steuerliche Gesichtspunkte (z.B. Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Gewinnsteuer). Viele unserer Mandate haben Bezüge zu einem oder mehreren anderen Staaten. Besondere Expertise haben wir im Hinblick auf folgende Rechtsgebiete:
Unsere Mandanten
Wir beraten Privatleute, Stiftungen, Unternehmen und öffentliche Stellen. Für Gerichte erstellen wir Gutachten zum ausländischen Recht. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Auslandsvermögen, aber auch Deutsche, die im Ausland leben (Expats) oder Ausländer, die sich in Deutschland niedergelassen haben, investieren oder erben.
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Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Erbrecht-Aktuell
- OLG Karlsruhe: Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts setzt Bleibewillen voraus
- Internationale Zuständigkeit bei Erbschein für Nachlassvermögen in Deutschland
- Änderung der Regeln über die Besteuerung einer lebzeitigen Leistungen aus einem ausländischen Altersvorsorgeplan
- OLG Köln zum Inhalt eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendung südafrikanischen Rechts
- Kanada: Beitritt zum Haager Apostille-Übereinkommen