Vertretung in streitigen Verfahren im deutsch-australischen Erbfall
Viele Mandanten mit Wohnsitz in Australien (Queensland, New South Wales, Victoria, Tasmania, South Australia und Western Australia) oder Deutschland vertreten wir auch bei streitigen, erbrechtilchen Verfahren. Zusammen mit Anwälten aus Australien sind wir auch bei der (streitigen) gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüche in Australien behilflich.
Klagen und Verfahren vor deutschen Gerichten
Wir beraten und vertreten deutsche und australische Mandanten bei Bezügen zu Australien vor deutschen Gerichten. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Vertretung in streitigen Verfahren betreffend die Erteilung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses;
- Gutachten zum australischen Erbrecht, z.B. zur gesetzlichen Erbfolge oder zur Anerkennung eines australischen Testaments in Deutschland;
- Gutachten zum anwendbaren Erbrecht (internationales Privatrecht);
- Klage auf Zahlung des Pflichtteils bei Bezügen zum Australien;
- Herausgabeklage nach Testamentsanfechtung (z.B. wegen Testierunfähigkeit);
- Erbenfeststellungsklage;
- Verfahren zur Entlassung des Testamentsvollstreckers.
Wir korrespondieren in englischer Sprache mit unseren Mandanten und ihren Beratern.
Klagen und Verfahren vor Gerichten Australiens
Zusammen mit australischen Rechtsanwälten beraten und vertreten wir deutsche und australische Mandanten bei Bezügen zum deutschen Erbrecht vor australischen Gerichten. Typische Verfahren in australischen Gerichten sind:
- Verfahren zur und Klage auf Feststellung der Wirksamkeit eines Testaments;
- Klage auf Zahlung des Pflichtteils oder postmortalem Unterhalt (Family Provisions);
- Herausgabeklage nach Testamentsanfechtung (z.B. wegen Testierunfähigkeit);
- Verfahren zur Entlassung des Nachlassabwicklers (personal representative).
Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Zusammen mit australischen Anwälten: Beratung betreffend die Wahl des Gerichts (forum shopping);
- Zusammen mit australischen Anwälten: Beratung betreffend die Rechtslage und Prozessaussichten;
- Korrespondenz mit den australischen Anwälten;
- Gutachten zum deutschen Erbrecht z.B. zur gesetzlichen Erbfolge oder zur Anerkennung eines deutschen Testaments in Australien (Queensland, New South Wales, Victoria, Tasmania, South Australia und Western Australia);
- Gutachten zum anwendbaren Erbrecht (internationales Privatrecht).
Beratungsorte und Fernberatung
Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- Südaustralien: Kodifizierung des Erbrechts und Neuregelungen
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- BFH: Schenkungsteuer bei Ausschüttung Seitens einer Vermögensmasse während deren Bestehen
- Australien: Foreign Investors Act und Erbschaft
- LfSt Bayern: Schenkungssteuer bei Ausschüttung aus einem Ermessens-Trust