Vertretung in streitigen Verfahren im deutsch-australischen Erbfall

Viele Mandanten mit Wohnsitz in Australien (Queensland, New South Wales, Victoria, Tasmania, South Australia und Western Australia) oder Deutschland vertreten wir auch bei streitigen, erbrechtilchen Verfahren.  Zusammen mit Anwälten aus Australien sind wir auch bei der (streitigen) gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüche in Australien behilflich. 

Klagen und Verfahren vor deutschen Gerichten

Wir beraten und vertreten deutsche und australische Mandanten bei Bezügen zu Australien vor deutschen Gerichten. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

Wir korrespondieren in englischer Sprache mit unseren Mandanten und ihren Beratern. 

Klagen und Verfahren vor Gerichten Australiens

Zusammen mit australischen Rechtsanwälten beraten und vertreten wir deutsche und australische Mandanten bei Bezügen zum deutschen Erbrecht vor australischen Gerichten. Typische Verfahren in australischen Gerichten sind: 

Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Zusammen mit australischen Anwälten: Beratung betreffend die Wahl des Gerichts (forum shopping);
  • Zusammen mit australischen Anwälten: Beratung betreffend die Rechtslage und Prozessaussichten;
  • Korrespondenz mit den australischen Anwälten;
  • Gutachten zum deutschen Erbrecht z.B. zur gesetzlichen Erbfolge oder zur Anerkennung eines deutschen Testaments in Australien (Queensland, New South Wales, Victoria, Tasmania, South Australia und Western Australia);
  • Gutachten zum anwendbaren Erbrecht (internationales Privatrecht).

Beratungsorte und Fernberatung

Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!