Vertretung und Beratung des australischen Nachlassabwicklers
Leistungen
Zusammen mit australischen Rechtsanwälten in Australien (Queensland, New South Wales, Victoria, Tasmania, South Australia und Western Australia) bieten wir Vertretung und Beratung des australischen Nachlassabwicklers (personal representative) bei der Regelung des Nachlasses in Australien, an. Unsere Leistungen umfassen z.B.
- Klärung des Umfangs des Nachlasses (estate);
- Vorbereitung des Antrags auf Erteilung des Zeugnisses des Nachlassabwicklers (grant of probate);
- Beratung des Nachlassabwicklers (executor, administrator) über seine Rechte und Pflichten;
- Unterstützung des Nachlassabwicklers bei der Nachlassabwicklung (adminstration), z.B. bei der Vereinnahmung von Vermögen in Deutschland/Australien, beim Erstellen des Nachlassverzeichnisses (inventory), der Erklärung der Steuern und der Aufstellung des Verteilungsplans (distribution) und des Rechenschaftsberichts (accounts);
- Erklärung der australischen Steuern für das Sterbejahr und die Dauer der Verwaltung (trust tax return);
- Klärung des Besteuerungsrechts betreffend die Einkünfte des Nachlasses bei der Einkommensteuer nach dem DBA-Australien insbesondere des steuerlichen Wohnsitzes (domicile);
- Beratung betreffend die steuerlichen Pflichten des Nachlassabwicklers in Deutschland;
- Beratung betreffend die steuerlichen Pflichten der Begünstigten in Deutschland (siehe auch Vertretung eines Begünstigten gegenüber dem australischen Nachlassabwickler).
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
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