Vertretung in Verfahren zur Erlangung eines deutschen Erbscheins oder deutschen Testamentsvollstreckerzeugnisses

Viele Mandanten mit Wohnsitz in den USA oder Deutschland vertreten wir auch in nicht-streitigen Verfahren zur Erlangung eines deutschen Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses

Leistungen

Unsere Leistungen umfassen insbesondere

Nach Erteilung des Erbscheins bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses unterstützen wir unsere Mandanten bei der Vereinnahmung des Vermögens. Hierzu gehört z.B.