Vertretung und Beratung des US-amerikanischen Nachlassabwicklers

Leistungen

Zusammen mit (oder ergänzend zu) US-amerikanischen Rechtsanwälten in den USA bieten wir Vertretung und Beratung des US-amerikanischen Nachlassabwicklers (personal representative) bei der Regelung des Nachlasses in den USA, an. Unsere Leistungen umfassen z.B.

Beratung vor Ort und über Fernkommunikationsmittel 

Persönlich beraten wir in Berlin und (eingeschränkt) in München. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland und im Ausland, insbesondere den USA. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. 

in den USA beraten Anwälte unser Partner-Kanzleien z.B. in Kalfiornien (San Diego/Carlsbald, Los Angeles), New York und Florida. Wir haben aber auch Kontakte zu Anwälten in dem meisten anderen US-Bundesstaaten. Sollten wir in einem US-Bundesstaat keinen Anwalt kennen, suchen wir einen verlässlichen Anwalt für Sie.