Vertretung von Begünstigten eines Trusts in den USA

Ein Trust ist in den USA ein verbreitetes Mittel zur Regelung des Nachlasses. Wir vertreten Begünstigte von US-amerikanischen Trusts gegenüber dem Treuhänder (trustee). Unsere Leistungen umfassen dabei, z.B. 

  • Anforderung einer Kopie des Trust-Dokuments; 
  • Anforderung und Überprüftung des Trust-Verzeichnisses (trust inventory) und des Rechenschaftsberichts (accounting),
  • Anforderung der für die steuerliche Veranlagung (Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Einkommensteuer) in Deutschland benötigten Unterlagen;
  • Anregung der Ausübung steuerlicher Wahlrechte zur Vermeidung der Doppelbesteuerung;
  • Überprüfung der Tätigkeit des Treuhänders (z.B. Kosten der Verwaltung des Trusts);
  • Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruches auf Auskehrung des Anteils am Trust-Vermögen;
  • Beratung betreffend die steuerlich optimierte Verteilung des Vermögens bei Mehrheit von Begünstigten;
  • Erste Prüfung der Rechtmäßigkeit von Entnahmen aus dem Trust-Vermögen (z.B. für Kosten der Trust-Verwaltung und die Vergütung des Treuhänders);
  • Geltendmachung des Anspruches auf Ausschüttung gegen den Treuhänder;
  • Geltendmachung von Erstattungsforderungen, z.B. deutsche Erbschaftsteuer;
  • Beratung betreffend die Ausschlagung oder Zurückweisung von Rechten am Trust-Vermögen zur Verringerung der deutschen Erbschaftsteuer;
  • Beratung betreffend den Zahlungsweg, Umtausch und Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz;
  • Beratung betreffend das Geldwäschegesetz (z.B. Erklärungen gegenüber Banken über die Herkunft des Vermögens). 

Wenn sich bei unserer Tätigkeit Hinweise auf Pflichtverletzungen durch den Treuhänder ergeben, beraten wir Sie außerdem, ob die Beauftragung eines US-amerikanischen Anwaltes zur Rechtsdurchsetzung sinnvoll erscheint, (z.B. mit dem Ziel der Entlassung des Nachlassabwicklers oder der Zahlung von Schadenersatz). 

Wenn - wie es oft der Fall ist - es neben dem Anspruch betreffend das Treuhändvermögen auch einen Anspruch gegen den Nachlass (estate) oder auf eine Todesfallleistung gegen ein US-Finanzinstitut gibt, sind wir auch insoweit behiflich. 

Auf der Grundlage der eingeholten Informationen sind wir auch bei der Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Bezügen zu den USA behilflich und bieten Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer an.