Wahrnehmung der Rechte der Begünstigten gegenüber dem US-Nachlassabwickler

Leistungen

Oftmals vertreten wir testamentarisch Begünstigte (Erben, Vermächtnisnehmer) gegenüber dem US-amerikanischen Nachlassabwicklers (personal representative). Unsere Leistungen umfassen dabei, z.B. 

  • Anforderung einer Kopie des Testaments (Last Will and testament);
  • Anforderung des Nachlassverzeichnisses (estate inventory) und Rechenschaftsbericht (accounting);
  • Anforderung der für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten in Deutschland erforderlichen Unterlagen und Informationen (z.B. Kontoauszüge, die die Kapitaleinkünfte ausweisen);
  • Anregung der Ausübung von steuerlichen Wahlrechten zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung;
  • Beratung betreffend die steuerlich optimierte Verteilung des Vermögens bei Mehrheit von Begünstigten;
  • Erste Prüfung der Rechtmäßigkeit von Entnahmen aus dem Nachlass (z.B. für  Nachlassverbindlichkeiten und Kosten der Nachlassabwicklung, Vergütung des Nachlassabwicklers in den USA);
  • Geltendmachung des Anspruches auf Auskehrung des Nachlasses bzw. Verteilungsanteils gegen den Nachlassabwickler;
  • Geltendmachung von Erstattungsforderungen, z.B. deutsche Erbschaftsteuer;
  • Beratung betreffend die Ausschlagung oder Zurückweisung von Rechten am Nachlass zur Verringerung der deutschen Erbschaftsteuer;
  • Beratung betreffend den Zahlungsweg, Umtausch und Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz;
  • Beratung betreffend das Geldwäschegesetz (z.B. Erklärungen gegenüber Banken über die Herkunft des Vermögens). 

Wenn sich bei unserer Tätigkeit Hinweise auf Pflichtverletzungen durch den Nachlassabwickler ergeben, beraten wir Sie außerdem, ob die Beauftragung eines US-amerikanischen Anwaltes zur Rechtsdurchsetzung sinnvoll erscheint, (z.B. mit dem Ziel der Entlassung des Nachlassabwicklers oder der Zahlung von Schadenersatz). 

Wenn - wie es oft der Fall ist - es neben dem Anspruch betreffend den Nachlass auch einen Anspruch auf eine Todesfallleistung gegen ein US-Finanzinstitut gibt, sind wir auch insoweit behiflich. Hierzu verweisen wir auf die Unterseite Geltendmachung einer Todesfallleistung aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan, Sparplan oder Lebensversicherung

Auf der Grundlage der eingeholten Informationen sind wir auch bei der Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Bezügen zu den USA behilflich und bieten Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer an.