Deutsch-australisches Erbrecht
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht beraten seit vielen Jahren erfolgreich im deutsch-australischen Erbrecht. Uns kennzeichnet
- Qualifikation als Fachanwalt für Erbrecht aller deutschen Rechtsanwälte,
- konsequente Spezialisierung auf das Erbrecht und zugehöriges Steuerrecht,
- langjährige Erfahrung im deutsch-australischen Erbrecht,
- Kompetenz in Fragen des deutschen Erbschaftsteuerrechts bei Bezügen zu Australien,
- Kenntnis der australischen Fachsprache,
- umfassende wissenschaftliche Beschäftigung mit Fragen des australischen Erbrechts (Liste der Fachpublikationen) und
- langjährige Arbeitsbeziehungen mit kanadischen Anwälten in vielen australischen Bundesstaaten (Queensland, New South Wales, Victoria).
Leistungen im deutsch-australischen Erbrecht
Wir beraten umfassend im deutsch-australischen Erbrecht, wobei wir in Absprache mit unseren Mandanten erforderlichenfalls australische Anwälte und /oder australische Steuerberater in Australien hinzuziehen.
Beratung für Privatleute, Berater, Gerichte, Banken und gemeinnützige Organisationen
Unsere Mandanten sind zumeist Privatleute und kommen aus allen gesellschaftlichen Gruppen. Manche erben ein kleines Apartment, andere ein großes Vermögen.
Neben Privatleuten beraten wir auch andere Berater (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzdienstleister), Gerichte, Banken, Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen.
Zusammenarbeit mit australischen Anwälten, Steuerberatern und anderen Beratern vor Ort
In einigen Provinzen (Victoria, New South Wales, Queensland) haben wir lange gewachsene Arbeitsbeziehungen zu spezialisierten australischen Beratern.
Oft arbeiten wir aber auch mit den Beratern unserer Mandanten zusammen, insbesondere bei der Nachlassplanung.
Haben wir vor Ort bisher keinen Partner, so finden wir einen Spezialisten über unsere Netzwerke (z.B. STEP, Erben International e.V.).
Beratung vor Ort und über Fernkommunikationsmittel
Wir beraten in der Regel beraten wir über Fernkommunikationsmittel, z.B. über Zoom oder per Telefon/E-Mail.
Vor Ort beraten wir in Berlin und (eingeschränkt) in München und Hamburg.
Wir beraten Mandanten in ganz Deutschland, z.B. aus Berlin, Potsdam, Magdeburg, Dresden, Leipzig, Dessau, Rostock, Schwerin, Brandenburg, Jena, Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Delmenhorst, Lüneburg, Hamburg, Kiel, Flensburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Gießen, Marburg, Fulda, Wetzlar, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Bamberg, Landshut, Bayreuth, Aschaffenburg, Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Mönchengladbach, Gelsenkirchen, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim, Mainz.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
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- Südaustralien: Kodifizierung des Erbrechts und Neuregelungen
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- BFH: Schenkungsteuer bei Ausschüttung Seitens einer Vermögensmasse während deren Bestehen
- Australien: Foreign Investors Act und Erbschaft
- LfSt Bayern: Schenkungssteuer bei Ausschüttung aus einem Ermessens-Trust
Publikationen
- Trusts und Vermögen in Deutschland
- Besteuerung von Common-law Trusts in Deutschland
- Trusts als Mittel der Nachlassplanung in Australien
- Testamentarische Erbfolge nach dem Erbrecht von New South Wales (Australien)
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in NSW (Australien)
- Australisches Erbrecht - New South Wales