Deutsche Erbschaftsteuer bei Bezügen zum UK
Im Zusammenhang mit deutsch-englischen Erbfällen ist oft auch die deutsche Erbschaftsteuer zu erklären. Da hierzu das Verständnis vieler Fragen des englischen Rechts und Kenntnisse der englischen Rechtssprache erforderlich sind, werden wir oft von unseren Mandanten - in Absprache mit deren persönlichen Steuerberatern - auch insoweit um Unterstützung gebeten.
Erbrecht-Aktuell
- BGH: Keine Anwendung englischen Rechts betreffend den Pflichtteil bei Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO.
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- BFH: Schenkungsteuer bei Ausschüttung Seitens einer Vermögensmasse während deren Bestehen
- UK: Verfahrensrechtliche Erleichterungen bei der UK-Nachlasssteuer
- OLG Köln: Keine Anwendung englischen Rechts betreffend den Pflichtteil bei Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO.