Deutsche Erbschaftsteuer bei Bezügen zum UK

Deutsche Erbschaftsteuer bei Bezügen zum UK

Im Zusammenhang mit deutsch-englischen Erbfällen ist oft auch die deutsche Erbschaftsteuer zu erklären. Da hierzu das Verständnis vieler Fragen des englischen Rechts und Kenntnisse der englischen Rechtssprache erforderlich sind, werden wir oft von unseren Mandanten - in Absprache mit deren persönlichen Steuerberatern - auch insoweit um Unterstützung gebeten.