Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Bezügen zum UK

Leistungen

Wir beraten umfassend betreffend die steuerlichen Folgen des Todes bei Bezügen zum Vereinigten Köngreich von Großbritannien und Nordirland (UK). Unsere Leistungen umfassen z.B.

  • Erklärung der deutschen Schenkungssteuer und/oder Erbschaftsteuer bei Zahlungen von Seiten eines englischen  Treuhandvermögen (Trusts) an Begünstigte in Deutschland;
  • Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Vermögen im Vereinigten Königreich (England, Wales, Schottland, Nordirland);
  • Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei beschränkter Steuerpflicht
  • Anrechnung der englischen Nachlasssteuer (UK Inheritance Tax); 
  • Beratung betreffend ds Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (z.B. bei Wohnsitzen in beiden Staaten);
  • Beratung betreffend Steuerbefreiungen und anderen Vergütunstigungen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen;
  • Beratung betreffend die Abzugsfähigkeit von Kosten (z.B. Provisionen) der Nachlassregelung;
  • Beratung betreffend den (steuerlichen) Wert einer Immobilie im UK; 
  • Berücksichtigung der im UK gezahlten Einkommensteuer;
  • Beratung betreffend die Besteuerung der Todesfallbegünstigung aus einem Pensionsfonds; 
  • Gutachten zur Besteuerung, insbesondere bei einem englischen Trust;
  • Beratung betreffend die Ausübung und Anerkennung/Folgen einer Zurückweisung (disclaimer) nach englischem Recht. 

Darüber hinaus bieten wir auch Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer an. 

Beratungsorte und Fernberatung

Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!