Nachlassabwicklung in England

Nachlassabwicklung in England

Im Todesfall stellen sich oft zahlreiche Fragen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen. In zusammenarbeit mit unseren Partner-Kanzleien erbringen wir insbesondere folgende Leistungen:

  • Vorbereitung der Ernennung zum Nachlassabwickler (executoradministrator) und Erteilung des Zeugnisses über die Nachlassabwicklung (grantletters testamentary / letters of administration);
  • die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Nachlassabwickler, z.B. auf Erteilung eines Nachlassverzeichnisses (estate inventory) und ordnungsgemäße Rechenschaft (accounting);
  • Überprüfung der Tätigkeit des Nachlassabwicklers (z.B. Nachlassverbindlichkeiten, Kosten der Nachlassabwicklung einschließlich Vergütung des Nachlassabwicklers in den England & Wales);
  • Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruches auf Auskehrung des Nachlasses;
  • Entlassung des Nachlassabwicklers;
  • Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs gegen den Nachlassabwickler (z.B. Verkauf von Grundstücken);
  • Geltendmachung von Schadenersatzanspruch gegen Nachlassabwickler;
  • Durchsetzung des Pflichtteils (family provisions) in England;
  • Anfechtung des Testaments (will contest);
  • Abwicklung von Konten und Lebensversicherungen in England;
  • Vorbereitung der Inheritance Tax in England (IHT 400) und Klärung des domicile (IHT 401);
  • Einkommensteuererklärung für das Todesjahr (und erforderlichenfalls zuvor);
  • die Wahrnehmung der Interessen gegenüber HMRS, z.B. Stellen von Anrechnungsanträgen und Anträgen auf Erstattung zuviel bezahlter Steuern, Einspruch und Klage und
  • Geltendmachung von Forderungen gegen trusts, z.B. auf ordnungsgemäße Ausübung des Ermessens