Nachlassplanung: Testament, Trust und Testamentsersatzgeschäfte, lebzeitige Übertragung

Leistungen

Wir beraten deutsch-englische Familien, Deutsche mit Vermögen in England und Engländer mit Vermögen in Deutschland bei der Planung des Erbfalls unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen (estate planning). Bei Bedarf arbeiten wir dabei mit unseren Partner-Kanzleien oder den persönlichen Beratern unser Mandanten zusammen. Mittel zur Planung sind z.B.  

Wir berücksichtigen dabei alle Todesfallsteuern, insbesondere die englische Erbschaftsteuer (UK Inheritance tax) und die deutschen Erbschaftsteuer. Zu den sich insoweit ergebenden Fragen verweisen wir auf die Seiten Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Bezügen zu England. Ferner berücksichtigen wir auch die ertragsteuerlichen Folgen - sie auch Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer.

Beratungsorte und Fernberatung

Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!