Nachlassplanung: Testament, Trust und Testamentsersatzgeschäfte, lebzeitige Übertragung
Leistungen
Wir beraten deutsch-englische Familien, Deutsche mit Vermögen in England und Engländer mit Vermögen in Deutschland bei der Planung des Erbfalls unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen (estate planning). Bei Bedarf arbeiten wir dabei mit unseren Partner-Kanzleien oder den persönlichen Beratern unser Mandanten zusammen. Mittel zur Planung sind z.B.
- Testament (last will and testament);
- Treuhandvermögen (Trust);
- gemeinschaftliches Konto mit Anwachsungsrecht auf den Tod (joint bank account);
- Anwachsungsrecht auf den Tod an beweglichem und unbeweglichen Vermgöen (joint tenancy);
- Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall (betreffend Guthaben bei Banken in Deutschland);
- deutsche oder britische Lebensversicherung (life insurance);
- britische Pensionsfonds (pension plan);
- Vorsorgevollmacht (Lasting power of attorney, LPA):
- Patientenverfügung (living will, advance decision);
- Lebzeitige Schenkungen (unter Vorbehalt eines Nießbrauchs).
Wir berücksichtigen dabei alle Todesfallsteuern, insbesondere die englische Erbschaftsteuer (UK Inheritance tax) und die deutschen Erbschaftsteuer. Zu den sich insoweit ergebenden Fragen verweisen wir auf die Seiten Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Bezügen zu England. Ferner berücksichtigen wir auch die ertragsteuerlichen Folgen - sie auch Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer.
Beratungsorte und Fernberatung
Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- UK Nachlasssteuer: Erweiterung der unbeschränkten Steuerpflicht
- UK: Einschränkung der Steuerbefreiung für landwirtschaftlichen Vermögens und Betriebsvermögen
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- EuGH: Bewertungsabschlag der deutschen Erbschaftsteuer für vermietete Wohngrundstücke gilt auch für derartige Immobilien in einem Drittland (Kanada)
- BGH: Keine Anwendung englischen Rechts betreffend den Pflichtteil bei Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO.
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters