Trusts in "Offshore"-Staaten
Im Zusammenhang mit dem Nachlass von Briten und Deutschen mit Wohnsitz in England kommen wir häufiger mit Trusts in "Offshore"-Staaten und Juridiktionen (Jersey, Guernsey, Isle of Man) in Berührung. In diesem Fall erbringen wir zusammen mit örtlichen Kanzleien insbesondere folgende Leistungen:
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Treuhänder (trustee), z.B. auf Erteilung eines Verzeichnisses der Trust-Gegenstände (trust inventory) und ordnungsgemäße Rechenschaft (accounting),
- Überprüfung der Tätigkeit des Treuhänders (z.B. Kosten der Verwaltung des Trusts),
- Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruches auf Auskehrung des Anteils am Trust-Vermögen,
- Entlassung des Treuhänders,
- Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Trust/Treuhänder (trust litigation), z.B. wegen Verletzung von treuhänderischen Pflichten (breach of fiduciary duties),
- Anfechtung eines Trusts (trust contest),
- Klärung der steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit trusts.
Erbrecht-Aktuell
- BGH: Keine Anwendung englischen Rechts betreffend den Pflichtteil bei Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO.
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- BFH: Schenkungsteuer bei Ausschüttung Seitens einer Vermögensmasse während deren Bestehen
- UK: Verfahrensrechtliche Erleichterungen bei der UK-Nachlasssteuer
- OLG Köln: Keine Anwendung englischen Rechts betreffend den Pflichtteil bei Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO.