Vertretung und Beratung des englischen Nachlassabwicklers

Leistungen

Zusammen mit englischen Rechtsanwälten (solicitors) in England bieten wir Vertretung und Beratung des englischen Nachlassabwicklers (personal representative) bei der Regelung des Nachlasses in England, an. Unsere Leistungen umfassen z.B.

  • Klärung des Umfangs des Nachlasses (estate);
  • Vorbereitung des Antrags auf  Erteilung des Zeugnisses des Nachlassabwicklers (grant of probate);
  • Beratung des Nachlassabwicklers (personal representative, estate trustee, executor, administrator) über seine Rechte und Pflichten;
  • Unterstützung des Nachlassabwicklers bei der Nachlassabwicklung (adminstration), z.B. bei der Vereinnahmung von Vermögen in Deutschland/England, beim Erstellen des Nachlassverzeichnisses (estate inventory), der Erklärung der Steuern und der Aufstellung des Verteilungsplans (distribution) und des Rechenschaftsberichts (accounting);
  • Vorbereitung der Inheritance Tax in England (IHT 400) und Klärung des domicile (IHT 401);
  • Einkommensteuererklärung für das Todesjahr (und erforderlichenfalls zuvor);
  • die Wahrnehmung der Interessen gegenüber HMRS, z.B. Stellen von Anrechnungsanträgen und Anträgen auf Erstattung zuviel bezahlter Steuern, Einspruch und Klage.
  • Klärung des Besteuerungsrechts betreffend die Einkünfte des Nachlasses bei der Einkommensteuer nach dem DBA-UK, insbesondere des steuerlichen Wohnsitzes (domicile);
  • Beratung betreffend die steuerlichen Pflichten des Nachlassabwicklers in Deutschland;
  • Beratung betreffend die steuerlichen Pflichten der Begünstigten in Deutschland (siehe auch Vertretung eines Begünstigten gegenüber dem englischen Nachlassabwickler).

Beratungsorte und Fernberatung

Persönlich beraten wir in Berlin und (eingeschränkt) in München. 

Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland und im Ausland, insbesondere England. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!

Beratung für Privatleute, Berater, Gerichte, Banken und gemeinnützige Organisationen

Unsere Mandanten sind meist Privatleute und kommen aus allen gesellschaftlichen Gruppen. Manche erben ein kleines Appartement, andere ein prächtiges Anwesen. 

Neben Privatleuten beraten wir auch andere Berater (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzdienstleister), Gerichte, Banken, Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen.

Wir beraten Mandanten in ganz Deutschland, z.B. aus Berlin, Potsdam, Magdeburg, Dresden, Leipzig, Dessau, Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Delmenhorst, Lüneburg, Hamburg, Kiel, Flensburg, Lübeck, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Gießen, Marburg, Fulda, Wetzlar, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Bamberg, Landshut, Bayreuth, Aschaffenburg.