Nachlassplanung (Testament, Stiftung, Schenkung, etc.)

Zur Vermeidung von Streit unter den Erben und zur Minimierung der anfallenden Steuern beraten wir umfassend bei der Nachlassplanung. Dabei verwenden wir z.B. folgende Instrumente

  • Testament,
  • Stiftung/Trust,
  • Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Tod (z.B. betreffend das Guthaben eines Kontos),
  • Lebensversicherungen, 
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
  • lebzeitige Übertragungen (z.B. Schenkung) und
  • Gesellschaften (z.B. GmbH & Co KG).

Wenn eine umfassende Vermögensnachfolgeplanung unter Berücksichtigung von Fragen der Vermögensverwaltung (Estate Planning) wünschen, ziehen wir außerdem gerne Finanzexperten hinzu.