Nachlassplanung (Testament, Stiftung, Schenkung, etc.)
Zur Vermeidung von Streit unter den Erben und zur Minimierung der anfallenden Steuern beraten wir umfassend bei der Nachlassplanung. Dabei verwenden wir z.B. folgende Instrumente
- Testament,
- Stiftung/Trust,
- Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Tod (z.B. betreffend das Guthaben eines Kontos),
- Lebensversicherungen,
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
- lebzeitige Übertragungen (z.B. Schenkung) und
- Gesellschaften (z.B. GmbH & Co KG).
Wenn eine umfassende Vermögensnachfolgeplanung unter Berücksichtigung von Fragen der Vermögensverwaltung (Estate Planning) wünschen, ziehen wir außerdem gerne Finanzexperten hinzu.
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- OLG Karlsruhe: Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts setzt Bleibewillen voraus
- Internationale Zuständigkeit bei Erbschein für Nachlassvermögen in Deutschland
- Änderung der Regeln über die Besteuerung einer lebzeitigen Leistungen aus einem ausländischen Altersvorsorgeplan
- OLG Köln zum Inhalt eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendung südafrikanischen Rechts
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- Neuregelungen zur Zurechnungsbesteuerung durch den Außensteueranwendungserlass