Vertretung bei nicht-streitiger Nachlassabwicklung
Oft werden wir auch bei der einvernehmlichen Nachlassabwicklung beauftragt. Dies hilft Streit zu vermeiden und die Sache (möglichst) schnell zu erledigen. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Beantragung von Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis;
- Umschreibung des Grundbuchs;
- Auslegung des Testaments und Klärung anderer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung;
- Beratung bei der Verwaltung des Nachlasses (Beschlussfassung der Erbengemeinschaft);
- Erbteilung / Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- OLG Karlsruhe: Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts setzt Bleibewillen voraus
- Internationale Zuständigkeit bei Erbschein für Nachlassvermögen in Deutschland
- Änderung der Regeln über die Besteuerung einer lebzeitigen Leistungen aus einem ausländischen Altersvorsorgeplan
- OLG Köln zum Inhalt eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendung südafrikanischen Rechts
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- Neuregelungen zur Zurechnungsbesteuerung durch den Außensteueranwendungserlass