Vertretung bei nicht-streitiger Nachlassabwicklung

Oft werden wir auch bei der einvernehmlichen Nachlassabwicklung beauftragt. Dies hilft Streit zu vermeiden und die Sache (möglichst) schnell zu erledigen. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Beantragung von Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis;
  • Umschreibung des Grundbuchs;
  • Auslegung des Testaments und Klärung anderer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung;
  • Beratung bei der Verwaltung des Nachlasses (Beschlussfassung der Erbengemeinschaft);
  • Erbteilung / Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.