Wahrnehmung der Rechte der Begünstigten gegenüber dem US-Nachlassabwickler

Wahrnehmung der Rechte der Begünstigten gegenüber dem US-Nachlassabwickler

Oftmals wird auch gewünscht, dass wir die Korrespondenz mit dem US-Nachlassabwickler in den USA tätigen und die Rechte der Begünstigten wahren, z.B. 

  • Recht auf Vorlage eines Nachlassverzeichnisses (estate inventory),
  • ordnungsgemäße Rechenschaft (accounting),
  • keine überhöhten Zahlungen aus dem Nachlass (insbesondere keine überhöhten Vergütungsansprüche oder Kosten),
  • Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruches auf Auskehrung des Nachlasses bzw. Anteils am Nachlass gegen den Nachlassabwickler,
  • Geltendmachung von Erstattungsforderungen, z.B. deutsche Erbschaftsteuer,
  • Entlassung des Nachlassabwicklers,
  • Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs gegen den Nachlassabwickler (z.B. Verkauf von Grundstücken) und
  • Geltendmachung von Schadenersatzanspruch gegen Nachlassabwickler.