Deutsch-neuseeländischen Erbrecht
Wir sind Experten für internationale Erbfälle mit Bezügen zu Neuseeland. Ein internationaler Bezug kann sich z.B. darauf ergeben, dass
- Vermögen in Neuseeland belegen ist, ein Deutscher/Person mit Wohnsitz in Neuseeland erbt,
- der Erblasser Neuseeländischer Staatsangehöriger ist,
- ein Neuseeländer Vermögen in Deutschland vererbt,
- der Begünstigte einer letztwilligen Zuwendung von Vermögen in Neuseeland in Deutschland steuerpflichtig ist.
Leistungen im deutsch-neuseeländischen Erbrecht
Zusammen mit unsere Kooperationspartnern in Neuseeland beraten wir umfassend im deutsch-neuseeländischen Erbrecht; dabei werden z.B. folgende Leistungen erbracht:
Unsere Kooperationspartner in Neuseeland
In Neuseeland arbeiten wir mit der Kanzlei Jenny Lowe von der Kanzlei Morris Kent in Wellington, Neuseeland, zusammen.
Unsere Mandanten
Wir beraten Privatleute, gemeinnützige Organisationen (charity), Unternehmen und öffentliche Stellen. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Auslandsvermögen, aber auch Deutsche, die im Ausland leben oder Ausländer, die sich in Deutschland niedergelassen haben, investieren oder erben.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Erbrecht-Aktuell
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- Neuseeland: Trusts Act in Kraft getreten
- LfSt Bayern: Schenkungssteuer bei Ausschüttung aus einem Ermessens-Trust
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- LfSt Bayern: Rückzahlung des Vermögens bei Auflösung eines Trusts an Trust-Errichter unterliegt der Schenkungssteuer
- Neuseeland: Neue Beschränkungen für Nicht-Ansässige beim Erwerb von Grundvermögen