Durchsetzung des Pflichtteils in deutsch-kanadischen Erbfällen
Leistungen
Zusammen mit kooperierenden kanadischen Rechtsanwälten unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Ansprüche im Falle der Enterbung im deutsch-kanadischen Erbfall. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Klärung des anwendbaren Rechts (Erbstatut);
- Beratung betreffend die Auswahl des Gerichts;
- Beratung betreffend die Wirksamkeit eine Rechtswahl wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung (ordre public);
- (durch kanadische Anwälte): Klagen in Gerichten Kanadas;
- Klagen in deutschen Gerichten bei Anwendung kanadischen Rechts;
- Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen deutscher Gerichte über den deutschen Pflichtteil in Kanada;
Beratungsorte und Fernberatung
Persönlich beraten wir in Berlin und (eingeschränkt) in München.
Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland und im Ausland, insbesondere Kanada. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- Internationale Zuständigkeit bei Erbschein für Nachlassvermögen in Deutschland
- Kanada: Beitritt zum Haager Apostille-Übereinkommen
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- EuGH: Bewertungsabschlag der deutschen Erbschaftsteuer für vermietete Wohngrundstücke gilt auch für derartige Immobilien in einem Drittland (Kanada)
- FG Mecklenburg-Vorpommern: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist Rechtsnachfolger im Sinne von § 45 AO
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters