Geltendmachung eines Todesfallleistung aus einem kanadischen Altersvorsorgeplan oder Sparplan
Erhebliche Schwierigkeiten bereitet oftmals auch die Geltendmachung von Todesfallleistungen. Solche bestehen z.B. aus einer Lebensversicherung, einem Rentenvertrag, einem (steuerbegünstigten) Altersvorsorgeplan (z.B. RRIF oder RRSP), Pensionsfonds (pension plan) oder steuerlich begünstigten Sparplan (TFSA).
Leistungen
Unsere Leistungen umfassen:
- Beschaffung der Steuernummer;
- Beratung betreffend Einmalzahlung oder Fortsetzung des Vertrages;
- Geltendmachung der Steuervorteile des DBA-Kanada bei der Quellensteuer;
- Beschaffung steuerlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung; und
- Beratung betreffend die Zurückweisung des Rechts zur Steueroptimierung.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Leistungen nur im Zusammenhang mit dem Erbfall anbieten.
Ergänzend bieten wir Vertretung bei der Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Bezügen zu Kanada und Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer an.
Beratungsorte und Fernberatung
Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- Internationale Zuständigkeit bei Erbschein für Nachlassvermögen in Deutschland
- Kanada: Beitritt zum Haager Apostille-Übereinkommen
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- EuGH: Bewertungsabschlag der deutschen Erbschaftsteuer für vermietete Wohngrundstücke gilt auch für derartige Immobilien in einem Drittland (Kanada)
- FG Mecklenburg-Vorpommern: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist Rechtsnachfolger im Sinne von § 45 AO
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters