Vertretung in streitigen Verfahren im deutsch-kanadischen Erbfall
Viele Mandanten mit Wohnsitz in Kanada oder Deutschland vertreten wir auch in gerichtlichen Verfahren in Deutschland bei Bezügen zu Kanada.
Leistungen
Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Vertretung streitigen Verfahren betreffend die Erteilung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses;
- Gutachten zum kanadischen Erbrecht (z.B. Ontario, British Columbia), z.B. zur gesetzlichen Erbfolge oder zur Anerkennung eines kanadischen Testaments in Deutschland;
- Gutachten zum anwendbaren Erbrecht (internationales Privatrecht);
- Klage auf Zahlung des Pflichtteils bei Bezügen zu Kanada;
- Herausgabeklage nach Testamentsanfechtung (z.B. wegen Testierunfähigkeit);
- Erbenfeststellungsklage;
- Verfahren zur Entlassung des Testamentsvollstreckers.
Beratungsorte und Fernberatung
Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- Internationale Zuständigkeit bei Erbschein für Nachlassvermögen in Deutschland
- Kanada: Beitritt zum Haager Apostille-Übereinkommen
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- EuGH: Bewertungsabschlag der deutschen Erbschaftsteuer für vermietete Wohngrundstücke gilt auch für derartige Immobilien in einem Drittland (Kanada)
- FG Mecklenburg-Vorpommern: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist Rechtsnachfolger im Sinne von § 45 AO
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters