Kanadisches Erbrecht: Spezialisten für deutsch-kanadische Erbfälle
Wir sind Spezialisten für deutsch-kanadische Erbfälle. Ein Bezug zu Kanada bzw. den kanadischen Provinzen (z.B. Ontario, British Columbia) kann sich daraus ergeben, dass Vermögen in Kanada belegen ist und ein Deutscher/Person mit Wohnsitz in Deutschland erbt, der Erblasser kanadischer Staatsangehöriger ist und Vermögen in Deutschland vererbt, der Erwerber (z.B. Erbe oder Vermächtnisnehmer) in Deutschland steuerpflichtig ist.
Deutsch-kanadisches Erbrecht - Unsere Leistungen
Wir stellen sicher, dass bei einem deutsch-kanadischen Erbfall alles glatt und schnell abläuft und weder deutsches Erbrecht noch kanadisches Erbrecht unberücksichtigt bleibt. Standartsituationen bei denen wir beraten umfassen insbesondere Folgende Situationen:
Abwicklung des Erbfalls in Kanada
Nach dem Tod helfen wir Ihnen bei der Nachlassabwicklung in Kanada (administration of the estate), d.h.
- Vorbereitung der Ernennung zum kanadischen Nachlassabwickler (estate trustee, executor) und Erteilung des Zeugnisses über die Nachlassabwicklung (letters testamentary / letters of administration),
- Erklärung der kanadischen Steuern (Einkommensteuer, CGT auf den Tod) einschließlich Klärung des Besteuerungsrechts (domicile),
- Wahrnehmung der Interessen gegenüber Canada Revenue Service (CRA), z.B. Stellen von Anrechnungsanträgen und Anträgen auf Erstattung zuviel bezahlter Steuern, Einspruch und Klage
Bei der Nachlassabwicklung in Kanada arbeiten wir regelmäßig mit kanadischen Rechtsanwälten (z.B. Kanzlei Gubler, Ontario) zusammen. Sollte nach Prüfung eine direkte Einschaltung unserer Kollegen in Kanada zweckmäßig erscheinen, sagen wir es Ihnen.
Korrespondenz und Kontrolle des kanadischen Nachlassabwicklers
Oftmals werden wir darum gebeten, die Korrespondenz mit dem kanadischen Nachlassabwickler (executor, administrator, estate trustee, public guardian and trustee) zu führen, seine Tätigkeit zu überwachen und Ansprüche gegen ihn geltend zu machen, z.B.
- Durchsetzung Anspruch auf Erteilung eines Nachlassverzeichnisses (estate inventory) und ordnungsgemäße Rechenschaft (Accounting).
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Entnahmen aus dem Nachlass (z.B. für (angeblich) Nachlassverbindlichkeiten und Kosten der Nachlassabwicklung, Vergütung des Nachlassabwicklers in Kanada)
- Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruches auf Auskehrung des Nachlasses bzw. Verteilungsanteils gegen den Nachlassabwickler.
- Entlassung des Nachlassabwicklers
- Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs gegen den Nachlassabwickler (z.B. Verkauf von Grundstücken),
- Geltendmachung von Schadenersatzanspruch gegen Nachlassabwickler
Durchsetzung des Pflichtteils in Kanada
Bestimmte Personen haben auch nach kanadischem Recht einen Anspruch auf den Pflichtteil oder "angemessene Zahlungen" aus dem Nachlass. Gemeinsam mit örtlichen Kollegen unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung solcher Ansprüche in Kanada und klären, ob eine Rechtsverfolgung in Deutschland mit anschließender Anerkennung des deutschen Urteils in Kanada ein gangbarer Weg ist.
Trusts in Kanada
Nicht selten beraten wir auch im Zusammenhang mit einem kanadischen Trust. Unsere Leistungen umfassen z.B.
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Treuhänder (trustee), z.B. auf Erteilung eines Nachlassverzeichnisses (trust inventory) und ordnungsgemäße Rechenschaft (Accounting),
- Überprüfung der Tätigkeit des Treuhänders (z.B. Kosten der Verwaltung des Trusts),
- Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruches auf Auskehrung des Anteils am Trust-Vermögen,
- Entlassung des Treuhänders,
- Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Trust/Treuhänder (trust litigation), z.B. wegen Verletzung von treuhänderischen Pflichten (breach of fiduciary duties),
- Anfechtung eines Trusts (Trust contest)
- Klärung der steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Trusts
Nachlassplanung: Testament, Trust und Testamentsersatzgeschäfte
- Gestaltung von Testamente bei Bezügen zu Kanada (z.B. gesondertes Testament für Kanada),
- Überprüfung bestehender Testamente und Nachfolgelösungen bei Umzug,
- Umfassende Vermögensnachfolgeplanung (estate Planning), auch unter Verwendung von Trusts und Gesellschaften,
- Testamentsersatzgeschäfte, z.B. gemeinschaftliche Bankkonten (Joint Account).
- Beratung betreffend Vermeidung Doppelbesteuerung
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung
Deutsche Erbschaftsteuer bei Bezügen zu Kanada
- Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Zahlungen von kanadischen Trusts an Begünstigte in Deutschland
- Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Vermögen in Kanada,
- Berücksichtung kanadischer Todesfallsteuern bei der Erbschaftsteuer, z.B. Capital Gains Tax oder Ontario Estate Administration Tax
- Gutachten zur Besteuerung
Vertretung in deutschen Gerichten bei Anwendbarkeit von kanadischem Erbrecht
- Prüfung des anwendbaren Erbrechts
- Gutachten zum kanadischen Erbrecht für deutsche Gerichte
- Vorbereitung von Erbscheinanträgen bei Anwendbarkeit von kanadischem Erbrecht
- Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendbarkeit kanadischem Erbrechts.
Welche Rechtsanwälte beraten in Kanada?
Natürlich beraten wir zunächst selbst. Oftmals ist es aber sinnvoll, örtliche Partner Anwälte hinzuzuziehen. Unsere Partner in Kanada sind
- Spezialisten für Erbrecht
- mit Vollzulassung in ihrem Staat und
- langjähriger praktischer Erfahrung im Recht ihres Staates, die
- mit internationalem Erbrecht Erfahrungen haben und
- mit denen wir seit langem zusammen arbeiten.
Haben wir vor Ort keinen Partner, so finden wir einen Spezialisten über unsere Netzwerke (STEP, Erben International e.V.).
Unsere Mandanten
Wir beraten Privatleute, gemeinnützige Organisationen (charity), Unternehmen und öffentliche Stellen. Für deutsche Gerichte erstellen wir Gutachten zum Erbrecht der kanadischen Provinzen British Columbia und Ontario. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Auslandsvermögen, aber auch Deutsche, die im Ausland leben oder Ausländer, die sich in Deutschland niedergelassen haben, investieren oder erben.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie für Ihre Fragen vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen. Nach Absendung Ihrer Anfrage wird Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei, der sich mit dem Themengebiet auskennt, schnellst möglich - in der Regel binnen 24 Stunden - kontaktieren und - soweit erforderlich - weitere Fragen stellen oder ein Angebot für eine Beratung unterbreiten. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage per Kontaktformular nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden und wir unterbreiten Ihnen nach Sichtung Ihrer Anfrage ggf. einen Vorschlag für eine Vergütung. Falls Sie es bevorzugen uns unmittelbar anzurufen, finden Sie Kontaktdaten der Anwälte unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Erbrecht-Aktuell
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- Ontario: Wirksamkeit von Testamenten mit Mängeln bei der Form
- Ontario: Verweisung in eigenhändig handschriftlichen Testament auf Dokument unzulässig
- FG Köln: Verletzt höhere Bewertung von vermieteten Immobilien in Drittstaaten bei der Erbschaftsteuer europäisches Recht?
- British Columbia: Wirksamkeit von Testamenten mit Mängeln bei der Form
Publikationen
- Pflichtteil und angemessene Beteiligung am Nachlass im Recht der kanadischen Provinz British Columbia
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht von British Columbia
- Probate and Administration - das Nachlassverfahren in British Columbia (Kanada)
- Erbrecht Ontario - Einführung
- Testament für Deutsche mit Vermögen in Kanada