Kanadisches Erbrecht: Spezialisten für deutsch-kanadische Erbfälle
Wir sind Spezialisten für deutsch-kanadische Erbfälle. Ein Bezug zu Kanada bzw. den kanadischen Provinzen (z.B. Ontario, British Columbia) kann sich daraus ergeben, dass Vermögen in Kanada belegen ist und ein Deutscher/Person mit Wohnsitz in Deutschland erbt, der Erblasser kanadischer Staatsangehöriger ist und Vermögen in Deutschland vererbt, der Erwerber (z.B. Erbe oder Vermächtnisnehmer) in Deutschland steuerpflichtig ist.
Deutsch-kanadisches Erbrecht - Unsere Leistungen
Wir stellen sicher, dass bei einem deutsch-kanadischen Erbfall alles glatt und schnell abläuft und weder deutsches Erbrecht noch kanadisches Erbrecht unberücksichtigt bleibt. Standartsituationen bei denen wir beraten umfassen insbesondere Folgende Situationen:
Unsere Mandanten
Wir beraten Privatleute, gemeinnützige Organisationen (charity), Unternehmen und öffentliche Stellen. Für deutsche Gerichte erstellen wir Gutachten zum Erbrecht der kanadischen Provinzen British Columbia und Ontario. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Auslandsvermögen, aber auch Deutsche, die im Ausland leben oder Ausländer, die sich in Deutschland niedergelassen haben, investieren oder erben.
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Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie für Ihre Fragen vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen. Nach Absendung Ihrer Anfrage wird Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei, der sich mit dem Themengebiet auskennt, schnellst möglich - in der Regel binnen 24 Stunden - kontaktieren und - soweit erforderlich - weitere Fragen stellen oder ein Angebot für eine Beratung unterbreiten. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage per Kontaktformular nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden und wir unterbreiten Ihnen nach Sichtung Ihrer Anfrage ggf. einen Vorschlag für eine Vergütung. Falls Sie es bevorzugen uns unmittelbar anzurufen, finden Sie Kontaktdaten der Anwälte unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Erbrecht-Aktuell
- FG Mecklenburg-Vorpommern: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist Rechtsnachfolger im Sinne von § 45 AO
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- Ontario: Wirksamkeit von Testamenten mit Mängeln bei der Form
- Ontario: Verweisung in eigenhändig handschriftlichen Testament auf Dokument unzulässig
- British Columbia: Wirksamkeit eines elektronischen Testaments
Publikationen
- Joint Tenancy im kanadischen Recht
- ZEV Länderbericht Kanada: Gesetzesänderungen in Ontario betreffend die Folgen der Trennung und neue Regeln über die Heilung von Formmängeln
- ZEV Länderbericht Kanada: Neuregelung zum elektronischen Testament in British Columbia
- Ontario: Pflichtteil und angemessene Beteiligung am Nachlass
- Testamentarische Erbfolge im Erbrecht von Ontario