Kanadisches Erbrecht: Spezialisten für deutsch-kanadische Erbfälle
Wir sind Spezialisten für deutsch-kanadische Erbfälle. Ein Bezug zu Kanada bzw. den kanadischen Provinzen (z.B. Ontario, British Columbia) kann sich daraus ergeben, dass Vermögen in Kanada belegen ist und ein Deutscher/Person mit Wohnsitz in Deutschland erbt, der Erblasser kanadischer Staatsangehöriger ist und Vermögen in Deutschland vererbt, der Erwerber (z.B. Erbe oder Vermächtnisnehmer) in Deutschland steuerpflichtig ist.
Deutsch-kanadisches Erbrecht - Unsere Leistungen
Wir stellen sicher, dass bei einem deutsch-kanadischen Erbfall alles glatt und schnell abläuft und weder deutsches Erbrecht noch kanadisches Erbrecht unberücksichtigt bleibt. Standartsituationen bei denen wir beraten umfassen insbesondere Folgende Situationen:
Unsere Mandanten
Wir beraten Privatleute, gemeinnützige Organisationen (charity), Unternehmen und öffentliche Stellen. Für deutsche Gerichte erstellen wir Gutachten zum Erbrecht der kanadischen Provinzen British Columbia und Ontario. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Auslandsvermögen, aber auch Deutsche, die im Ausland leben oder Ausländer, die sich in Deutschland niedergelassen haben, investieren oder erben.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Erbrecht-Aktuell
- FG Mecklenburg-Vorpommern: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist Rechtsnachfolger im Sinne von § 45 AO
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- Ontario: Wirksamkeit von Testamenten mit Mängeln bei der Form
- Ontario: Verweisung in eigenhändig handschriftlichen Testament auf Dokument unzulässig
- British Columbia: Wirksamkeit eines elektronischen Testaments
Publikationen
- Kanadisches Erbrecht - Einführung
- Joint Tenancy im kanadischen Recht
- ZEV Länderbericht Kanada: Gesetzesänderungen in Ontario betreffend die Folgen der Trennung und neue Regeln über die Heilung von Formmängeln
- ZEV Länderbericht Kanada: Neuregelung zum elektronischen Testament in British Columbia
- Ontario: Pflichtteil und angemessene Beteiligung am Nachlass