Abwicklung des Erbfalls in Kanada
Nach dem Tod helfen wir Ihnen bei der Nachlassabwicklung in Kanada (administration of the estate), d.h.
- Vorbereitung der Ernennung zum kanadischen Nachlassabwickler (estate trustee, executor) und Erteilung des Zeugnisses über die Nachlassabwicklung (letters testamentary/ letters of administration),
- Erklärung der kanadischen Steuern (Einkommensteuer, CGT auf den Tod) einschließlich Klärung des Besteuerungsrechts (domicile),
- Wahrnehmung der Interessen gegenüber Canada Revenue Service (CRA), z.B. Stellen von Anrechnungsanträgen und Anträgen auf Erstattung zuviel bezahlter Steuern, Einspruch und Klage
Bei der Nachlassabwicklung in Kanada arbeiten wir regelmäßig mit kanadischen Rechtsanwälten (z.B. Kanzlei Gubler, Ontario) zusammen. Sollte nach Prüfung eine direkte Einschaltung unserer Kollegen in Kanada zweckmäßig erscheinen, sagen wir es Ihnen.
Erbrecht-Aktuell
- FG Mecklenburg-Vorpommern: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist Rechtsnachfolger im Sinne von § 45 AO
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- Ontario: Wirksamkeit von Testamenten mit Mängeln bei der Form
- Ontario: Verweisung in eigenhändig handschriftlichen Testament auf Dokument unzulässig
- British Columbia: Wirksamkeit eines elektronischen Testaments