Deutsche Erbschaftsteuer bei Bezügen zu Spanien

Deutsche Erbschaftsteuer bei Bezügen zu Spanien

Bei Überschreiten der Freibeträge sollte immer die deutsche Erbschaftssteuererklärung mit der spanischen Erbschaftssteuererklärung abgestimmt werden.  Hierbei arbeiten wir entweder mit ihrem deutschen Steuerberater oder Rechtsanwalt zusammen oder übernehmen 

  • die Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Vermögen in Spanien,
  • den Einspruch gegen eine zu hoch festgesetzte deutsche Steuer, 
  • Vertretung vor Finanzgerichten (z.B. Klage gegen zu hohe Festsetzung), 
  • Antrag auf Anrechnung der spanischen Steuern und
  • Gutachten zur Besteuerung.