Kauf von Immobilien in Spanien
Auch beim Kauf von Liegenschaften (Finca, Appartement) in Spanien beraten wir Sie kompetent. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Beratung bei Beauftragung eines Maklers;
- Prüfung rechtlicher Risiken (z.B. Eigentümerstellung bzw. Verfügungsbefugnis von Gesellschaften);
- Entwurf des Kaufoptionsververtrag (opción de compra) und des privatschriftlichen Kaufvertrags (Arras);
- Vorbereitung und Wahrnehmung des Termins zur Beurkundung des Kaufvertrags (escritura de compraventa),
- Steuerliche Beratung (IBI, retención, plusvalía und Einkommensteuer);
- Beratung bei Erwerb über spanische Gesellschaft (SL, SA);
- Beratung bei der Bewertung der Immobilie (z.B. Auswahl Gutachter und Bewertung des Gutachtens);
- Beratung bei der Hypotheken-Finanzierung.
Erbrecht-Aktuell
- Kanaren: Abschaffung der Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer 2023
- Balearen: Abschaffung der Erbschaftssteuer für die Steuerklasse I und II (Ehegatten, erwachsene Kinder)
- Balearen: Gesetz über Erbverträge nach dem Recht Balearen
- Spanien: Entwurf eines Gesetzes über die Bekämpfung der Steuervermeidung durch Nicht-Residente durch Vermögenshaltung über ausländische Gesellschaften