Nachlassplanung: Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Frühzeitige Planung kann Erbstreit vermeiden und die hohe Erbschaftssteuer in Spanien oftmals senken. Wir stehen Ihnen auch bei der Planung des Erbfalls bei Bezügen zu Spanien zur Seite und beraten Kompetent. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Gestaltung von Testamente bei Bezügen zu Spanien,
- Überprüfung und steuerliche Bewertung bestehender (notarieller) Testamente,
- Umfassende Vermögensnachfolgeplanung - auch unter Nutzung von Gesellschaften, Lebensversicherung und Schenkungen
- Beratung betreffend die spanische Erbschaftssteuer und Doppelbesteuerung
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung
Erbrecht-Aktuell
- Kanaren: Abschaffung der Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer 2023
- Balearen: Abschaffung der Erbschaftssteuer für die Steuerklasse I und II (Ehegatten, erwachsene Kinder)
- Balearen: Gesetz über Erbverträge nach dem Recht Balearen
- Spanien: Entwurf eines Gesetzes über die Bekämpfung der Steuervermeidung durch Nicht-Residente durch Vermögenshaltung über ausländische Gesellschaften