Nachlassverfahren und Prozesse in deutschen Gerichten bei Bezügen zu Spanien

Nachlassverfahren und Prozesse in deutschen Gerichten bei Bezügen zu Spanien

Bestehen Bezüge zu Spanien oder ist sogar spanisches Erbrecht durch ein deutsches Gericht anzuwenden, übernehmen wir gerne die Prozessvertretung oder arbeiten dem Prozeßvertreter zu. Unsere Leistungen umfassen z.B. 

  • Prüfung, ob deutsches oder spanisches Erbrecht anzuwenden ist,
  • Gutachten zum spanischen Erbrecht für deutsche Gerichte,
  • Vorbereitung von Erbscheinanträgen bei Anwendbarkeit von spanischem Erbrecht und
  • Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts.