Streitige Nachlassverfahren und Erbprozeß in Spanien
Manchmal ist ein Erstreit unvermeidbar. Insbesondere seit Inkrafttreten der EuErbVO ist es dabei immer öfter erforderlich in einem spanischen Gericht deutsches Erbrecht anzuwenden. In solchen Fällen vertreten wir unsere Mandanten als Prozessvertreter oder arbeiten dem Prozeßanwalt zu. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Prüfung, ob deutsches oder spanisches Erbrecht anzuwenden ist,
- Klärung der Zuständigkeit und Zuständigkeitsstreit,
- Gutachten zum spanischen Erbrecht für spanische Gerichte,
- Anfechtung des Testamentes (z.B. wegen Testierunfähigkeit oder Irrtum),
- Klage auf deutschen Pflichtteil in Spanien oder Deutschland,
- Klage au das spanische Noterbrecht in Deutschland oder Spanien,
- Herabsetzungsklage in Spanien oder Deutschland,
- Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,
- Verfahren gegen einen Testamentsvollstrecker in Spanien (z.B. Nachlassverzeichnis, Entlassung, Auskunft, Rechenschaft, Schadenersatz),
- Entlassung des Testamentsvollstreckers und
- Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs (z.B. Verkauf von Grundstücken).
Erbrecht-Aktuell
- Kanaren: Abschaffung der Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer 2023
- Balearen: Abschaffung der Erbschaftssteuer für die Steuerklasse I und II (Ehegatten, erwachsene Kinder)
- Balearen: Gesetz über Erbverträge nach dem Recht Balearen
- Spanien: Entwurf eines Gesetzes über die Bekämpfung der Steuervermeidung durch Nicht-Residente durch Vermögenshaltung über ausländische Gesellschaften