Abwicklung des Erbfalls in Neuseeland
Nach dem Tod helfen wir ihnen zusammen mit unseren Kooperationspartnern bei der Abwicklung des Nachlasses. Hierzu gehören:
- Vorbereitung der Ernennung zum Nachlassabwickler und Erteilung des Zeugnisses über die Nachlassabwicklung (letters testamentary / letters of administration);
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Nachlassabwickler (personal representative), z.B. auf Erteilung eines Nachlassverzeichnisses (estate inventory) und ordnungsgemäße Rechenschaft (Accounting);
- Überprüfung der Tätigkeit des Nachlassabwicklers (z.B. Nachlassverbindlichkeiten, Kosten der Nachlassabwicklung einschließlich Vergütung des Nachlassabwicklers in Neuseeland);
- Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruches auf Auskehrung des Nachlasses bzw. Verteilungsanteils gegen den Nachlassabwickler;
- Entlassung des Nachlassabwicklers;
- Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs gegen den Nachlassabwickler (z.B. Verkauf von Grundstücken);
- Geltendmachung von Schadenersatzanspruch gegen Nachlassabwickler;
- Durchsetzung des Pflichtteils (family provisions) in Neuseeland;
- Testamentsanfechtung in Neuseeland (will contest);
- Abwicklung von Konten und Lebensversicherungen in Neuseeland.
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
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- Neuseeland: Trusts Act in Kraft getreten
- LfSt Bayern: Schenkungssteuer bei Ausschüttung aus einem Ermessens-Trust
- Neuseeland: Trusts Act erhält Königliche Zustimmung und tritt in 18 Monaten in Kraft
- LfSt Bayern: Rückzahlung des Vermögens bei Auflösung eines Trusts an Trust-Errichter unterliegt der Schenkungssteuer
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