Abwicklung des Erbfalls in Neuseeland

Nach dem Tod helfen wir ihnen zusammen mit unseren Kooperationspartnern bei der Abwicklung des Nachlasses. Hierzu gehören: 

  • Vorbereitung der Ernennung zum Nachlassabwickler und Erteilung des Zeugnisses über die Nachlassabwicklung (letters testamentary / letters of administration);
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Nachlassabwickler (personal representative), z.B. auf Erteilung eines Nachlassverzeichnisses (estate inventory) und ordnungsgemäße Rechenschaft (Accounting);
  • Überprüfung der Tätigkeit des Nachlassabwicklers (z.B. Nachlassverbindlichkeiten, Kosten der Nachlassabwicklung einschließlich Vergütung des Nachlassabwicklers in Neuseeland);
  • Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruches auf Auskehrung des Nachlasses bzw. Verteilungsanteils gegen den Nachlassabwickler;
  • Entlassung des Nachlassabwicklers;
  • Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs gegen den Nachlassabwickler (z.B. Verkauf von Grundstücken);
  • Geltendmachung von Schadenersatzanspruch gegen Nachlassabwickler;
  • Durchsetzung des Pflichtteils (family provisions) in Neuseeland;
  • Testamentsanfechtung in Neuseeland (will contest);
  • Abwicklung von Konten und Lebensversicherungen in Neuseeland.