Abwesenheitspfleger

Ein Abwesenheitspfleger wird bestellt, wenn der Aufenthalt eines abwesenden Volljährigen unbekannt ist und  seine Vermögensangelegenheiten der Fürsorge bedürfen  (§ 1911 BGB) 

Diese Seite bewerten
 
 
 
 
 
 
 
5 Bewertungen (92 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
4.6