Abwesenheitspfleger
Ein Abwesenheitspfleger wird bestellt, wenn der Aufenthalt eines abwesenden Volljährigen unbekannt ist und seine Vermögensangelegenheiten der Fürsorge bedürfen (§ 1911 BGB)
Ein Abwesenheitspfleger wird bestellt, wenn der Aufenthalt eines abwesenden Volljährigen unbekannt ist und seine Vermögensangelegenheiten der Fürsorge bedürfen (§ 1911 BGB)