Altenteil
Der Duden definiert das Altenteil als "Anteil am Besitz, den sich jemand bei Übergabe seines Besitztums (meist eines Bauernhofes) an den Nachfolger vorbehält". Es ist eine Reallast im Sinne von § 1105 BGB. Sie entsteht in der Regel im Zusammenhang mit der Hofübergabe und sichert den Landwirt, der in den Ruhestand tritt und den Hof seinem Nachfolger überträgt, ab. Die Einräumung bedarf der notariellen Beurkundung (Übergabevertrag, Hofübergabevertrag).