General Partnership
Eine general partnership (GP) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss zweier oder mehr Personen mit dem Ziel, gemeinsam Geschäfte zu betreiben und dabei Gewinne zu erwirtschaften. Die Beziehungen in der GP werden durch den Gesellschaftsvertrag geregelt (partnership agreement); dieser kann ausdrücklich oder konkludent geschlossen werden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart, führen die Gesellschafter die Geschäfte der GP gemeinsam und vertreten sie nach außen. Die GP muss in kein Register eingetragen werden. Der Tod eines Gesellschafters führt zur Auflösung der Gesellschaft, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist.