Limited Liability Company
Eine Limited Liability Company (Abkürzung: LLC, LC) ist eine in den USA verbreitete Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ensteht durch Einreichung und Annahme (filing) eines Gesellschaftsvertrags (articles of organisation) beim Secretary of State des US-Bundesstaates, nach dessen Recht die LLC gegründet wird. Der Mindestinhalt des Gesellschaftsvertrags ist je nach US-Bundesstaat unterschiedlich. Daneben werden von den Gesellschaftern im sogenannten operating agreement (Geschäftsordnung) die Einzelheiten der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft geregelt; soweit vertraglich nichts anderes vorgesehen ist, sind alle Gesellschafter geschäftsführungs- und vertretungsberechtigt. Die Gesellschafter (members) haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der LLC. In vielen US-Bundesstaaten ist auch ein-Personen-LLC (single member LLC, SMLLC) zulässig. Für US-Einkommensteuerzwecke wird eine LLC - abhängig von der Ausübung von Wahlrechten und der Zahl der Mitglieder - wie eine Kapitalgesellschaft (corporation), eine Personengesellschaft (partnership) oder als steuerlich transparent (disregarded entity) behandelt. Die Wahl wird mittels des Formulars Form 8832 ausgeübt. Der Tod eines Gesellschafters führt zur Auflösung der Gesellschaft, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist.
Publikationen zum Thema
- Administration of a nonresident Decedent’s German Assets
- Administration of a U.S. Domiciled Decedent’s German Assets by a U.S. Personal Representative
- German Certificate of Inheritance
- Schenkung von US-Vermögen durch in Deutschland ansässige Person ohne US-Staatsangehörigkeit
- Schenkungssteuer USA - Einführung
- Usufruct in German Civil and Tax Law – Introduction